Verstößt mein Video gegen das Urheberrecht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Urheber von Assasins Creed ist das Unternehmen Ubisoft.

Frag dort nach ob du dein Video bei Youtube hochladen darfst. Wenn sie dem zustimmen sehe ich keinen Grund für eine Urheberrechtsverletzung, zumal du dann die schriftliche Bestätigung hast.

Glaubt dein Vater ernsthaft, dass auf Youtube AMVs auf Urheberrechtsverletzungen überprüft werden? Wer soll den dafür auch noch zeit haben... ???

Nene, soweit mir das Gesetz hier geläufig ist, darfst du Filmausschnitte/Songs/Gamevideos benutzen, solange du zuhause selbst das Original besitzt und dir nicht nachgewiesen werden kann, dass du geziehlt versuchst geschütztes Material in voller länge zu veröffentlichen.

Geldstrafen gibt es auch nur dann, wenn du mit geschütztem Material unbefugt Geld verdienen möchtest.

Solange du das nicht im großen Stil machst und von niemandem Geld verlangst bewegst du dich nicht im illegalen Bereich. Im Normalfall wird das Video von Youtube im Falle einer Urheberrechtsverletzung erst mal nur gelöscht oder gesperrt. Wenn du es jedoch dann hartnäckig wieder und wieder einstellst, kann der Urheber dich anzeigen und du musst ein "Unterlassungs-Dings-Da" unterzeichnen. Erst wenn du JETZT nochmal das Material des gleichen Urhebers veröffentlichen würdest müsstest du mit ernsteren konsequenzen rechnen.

Aber mache dir mal keine Sorgen. Wenn soetwas wie AMVs gegen Urheberrechte verstoßen würden, dann würde es Yotube garnicht geben, bzw. die deutsche Version der Seite gesperrt werden.

 

Du hast mit jeder deiner Aussagen unrecht. Jedes Bild, jede Grafik und jede Sekunde Film unterliegt dem Urheberrecht. Eine Veröffentlichung (wo auch immer') ist etwas völlig anderes als eine erlaubte Privatkopie. Kommerzielle Verwendung erhöht zwar den Schadensersatzanspruch, aber auch kostenlose Verbreitung ist ohne ausdrückliche Genehmigung verboten. Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung kann bereits sehr viel Geld kosten - eine wachsende Zahl von Anwälten lebt davon.

@Jorgfried

Mag sein, dass das in der Theorie so stimmt. Aber man bewegt sich in der Regel immer in gesetzlichen Grauzonen. In der Praxis gab es meines Wissens nach noch nie ein AMV, welches wegen Urheberrechtsverletzungen vom Server geflogen ist. Die meisten Urheber sehen in solchen Videos doch eher einen Gewinn durch passive Werbung. Es gibt durchaus gesetzliche Lücken, die es einem erlauben zb. neu vertonte Clips etc. als Eigenkreation zu definieren und sich so dem Urheberrecht zu entziehen. Fotokollagen gehören z.B. dazu. Sicher, dafür gibt es keine Gestzliche Norm. Aber es gibt dazu genügend Musterprozesse.

Und überhaupt, wo kommen wir denn da hin? Wenn man garnichts mehr als eigenen Gesang und selbstgedrehten Mist ins Internet stellen darf. Dann hätte ich ja schon 5000 Klagen am Hals haben müssen...

@MaschbauTim

Also deine "Rutsch mir den Buckel runter" -Haltung ist schon der Hit!

Es ist keines falls eine gesetzliche Grauzone - im Gegenteil, die ist sogar flutlichtbeleuchtet und schneeweiß! Man kann sich dem UrhG nur dadurch entziehen, in dem man die Finger von fremden geistigen Eigentum lässt. Ob die meisten Urheber darin einen Gewinn sehen durch passive Werbung halte ich für ein Gerücht - die sehen Gewinn durch Nutzungslizenzen, denn das ist der Sinn des Ganzen - Geld generieren!

Nenne doch mal ein paar Musterprozesse! Klar ist eine Collage dein geistiges Eigentum, nur verletzt du das Dritter wenn du da einfach was mit rein packst was nicht dir gehört...

Sorry, so viel Naivität gehört mit dem Klammerbeutel gepudert!

@stelari

Alles schön und gut. Dann seht bitte meine Antwort als offiziell zurückgezogen. Rechtsfragen sind auch ganz und garnicht mein Fachgebiet.

Ich habe aber ganz und gar nicht eine "Rutsch mir den Buckel runter" -Haltung. Es geht mir nur einfach darum, dass es Gesetze gibt, die nur dem Gewinn des Commerz dienen und keinen wirklich nützlichen Sinn haben. Klar ist es nicht okay Seiten zu betreiben, wie Kino.to, die ganze Filme etc. ins Netz stellen. Aber falls ihr wisst, was ein "AMV" ist, dann sieht die Sache mit gesundem Menschenverstand betrachtet schon ganz anders aus.

Gibt man bei Youtube AMV ein, so erhält man: "Ungefähr 777.000 Ergebnisse"   

Sähe diese Zahl nicht komplett anders aus, wenn es da tatsächlich Verfolgungen wegen Verletzungen gegen das Urheberrecht gäbe?

In jedem 2. Video auf Youtube und Facebook wird ja auch z.B. Musik von bekannten Interpreten eingespielt. Eine Videoplattform lebt davon. Verfolgt und vom Server genommen werden ja auch nur originale Musikvideos oder Abfilmungen von Life events. Ich halte die Panik einfach für unangemessen.

@MaschbauTim

Gibt man bei Youtube AMV ein, so erhält man: "Ungefähr 777.000 Ergebnisse"

Sähe diese Zahl nicht komplett anders aus, wenn es da tatsächlich Verfolgungen wegen Verletzungen gegen das Urheberrecht gäbe?

Geht man in so einigen Großstädten in bestimmten gegenden zu diversen Leuten, dann kann man da auch Crack, Kokain, Crystal Meth, Canabis, etc. kaufen.

Sähe das nicht komplett anders aus, wenn es tatsächlich Verfolgungen wegen Verstößen gegen das BtmG gäbe?

P.S.: Dieser Kommentar soll auf den Schwachsinn den du verzapfst hindeuten. Nur weil etwas "nicht" verfolgt wird, kann es trotzdem illegal/strafbar sein...

P.P.S.: Achtung! Enthält Sarkasmus!

Hallo! Heute weiß ich: Was ich da vor 8 Jahren geschrieben habe ist tatsächlich Bullsh*t! Vergesst das einfach! Danke!

Geldstrafe?? Nein. Youtube kann das Video höchstens in einigen Ländern wie Deutschland sperren, aber doch keine Geldstrafe :) Ich hatte mal ca. 10 Videos die in Deutschland gesperrt waren, weil Musik darin war. Und mir ist noch nichts passiert.