T-Shirt Motive bekannter Charaktere - Urheberrecht

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Das Urheberrecht schützt den "kreativen Prozess". Man darf zwar Werke in "freier Benutzung" verwenden, sich also im Prinzip inspirieren lassen. Da gibt es aber eine grosse Grauzone von "Kopie" zu "eigenständiges Werk".

Außerdem ist es bei bekannten Charakteren auch möglich, dass neben dem Urheberrecht auch Designrechte (in Deutschland "Geschmacksmuster" genannt) bestehen. Die verbieten dann sogar explizit auch ähnliche Nutzungen. Wenn du beispielsweise eine Zeichnung machst, die auf Super Mario basiert, wirst du vermutlich irgendwann Post von den Nintendo-Anwälten erhalten.

Auch wenn es andere machen, ich persönlich würde von so etwas lieber die Finger lassen. :)

PS: Wenn du gut zeichnen kannst, könntest du auch überlegen, deine Zeichnungen in Lizenz zu verkaufen, um eine zusätzliche (Neben-)Einnahmequelle zu entwickeln. Es gibt eine Reihe von Bildagenturen, die neben Fotos und Videos auch Zeichnungen und Illustrationen annehmen. Unter http://stocktopia.de gibt es gerade ein neues Forum rund um Stock Agenturen. ;)

Danke dir, das hat mir sehr weitergeholfen!

Ideen, Charaktere und Optiken sind nicht per se urheberrechtlich geschützt,

sondern nur "1. Sprachwerke, wie Schriftwerke" sowie "4. Werke der bildenden Künste ... und der angewandten Kunst", schreibt § 2 UrhG.

Handlungen und Charaktere, die in einem solchen geschützten Werk wesentlicher Bestandteil sind, sind dann - über diesen Umweg - ebenfalls geschützt.

Nicht aber, wenn ich Handlungen und Charaktere und Ideen einfach nur so skizziere: "Abgeschabter 33jährige Freak dringt in den Blumenladen seiner Oma ein und klaut 33 rote Rosen für seinen eigenen Geburtstag." Oder so.

Bei einem Bild können allerdings schon die Skizzen dafür geschützt sein: "und Entwürfe solcher Werke", s. Absatz 1 Nr. 4 ebenda.

Kopien davon darf man dann nicht verbreiten ohne UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten. Und leichte "§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen" sogar nur mit zusätzlicher Zustimmung des Urhebers.

Eine "§ 24 Freie Benutzung" wäre frei von dem allen, aber das hast du ja sicher nicht vor - die sollen dem Original ja wohl sympathisch ähnlich sehen ;.).

Gruß aus Berlin, Gerd

Nach § 53 UrhG nur für den privaten Gebrauch zulässig sofern keine Freie Benutzung nach § 24 UrhG vorliegt - und die wird selten erreicht wenn man das Original noch halbwegs erhalten will