Post auf Instagram entdeckt mit meinem Gesicht drauf, was tun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In Satz 1 KunstUrhG § 22 stehen deine grundsätzlichen Rechte:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Und in Satz 2 steht eine Ausnahme.

In Absatz 1 §23 KUG stehen weitere Ausnahmen, und in Absatz 2 steht die Ausnahme von der Ausnahme,

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Klären lassen kannst du von einem Gericht,

  • ob es sich bei den Fotos überhaupt um "Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte" handelt (oder nicht eher ein lokales oder gar privates Ereignis),
  • und falls ja, ob durch "eine Verbreitung und Schaustellung" des fraglichen Fotos überhaupt "ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten" verletzt wird (etwa, weil dieser dabei in einen Blumentopf gereihert hat).

Gruß aus Berlin, Gerd

Was kann ich da machen?

Gar nichts.

Du bist freiwillig öffentlich aufgetreten, damit Andere Dich sehen. Das gibt den Anderen das Recht, diese Aufführung als Solche zu fotografieren und die Fotos auch herum zu zeigen, da es Teil des Zeitgeschehens ist.

Ergänzung: Das ist im §23 KUG geregelt.

verreisterNutzer  20.04.2022, 11:31

Quelle? Wo steht das?

Waldmensch70  20.04.2022, 11:34
@verreisterNutzer

Im Gesetz. Die Paragrafen bzw. auch die dazu ergangenen Urteile musst Du Dir selber raussuchen, die weiss ich nicht mehr auswendig.

Ich habe mich nur lange ausführlich mit der Fotografie beschäftigt und da dann auch genau mit diesen Rechtsfragen „was man darf und was nicht“.

Waldmensch70  20.04.2022, 11:46
@verreisterNutzer

Ergänzung:

Das ist natürlich alles noch etwas komplizierter im Detail, weil es auch von der Art des Fotos abhängt und welche Absicht des Fotografen daraus erkennbar ist.

Aber da Du ja selber schreibst …

Ich habe aus Spaß eben mal auf Instagram nach uns gesucht und bin auf einen Post gestoßen, auf dem wir alle zu sehen sind.

… scheint es sich ja um ein Foto des Auftrittes zu handeln. Und das ist natürlich erlaubt.

Naja, du bist freiwillig in der Öffentlichkeit aufgetreten, daher kannst du eigentlich nichts tun, außer vielleicht den Post zu melden.