Unwissentlich Plagiat verkauft, Folgen?

8 Antworten

Ganz schnell, ganz friedlich zurück nehmen bevor sie dich anzeigt!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - ist also dein Fehler!

Havenari  04.04.2019, 09:36
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Das ist so nicht richtig, siehe §§ 16, 17 StGB.

Die Käuferin lügt mit 99%iger Wahrscheinlichkeit.

Die Behauptung, man hätte ein Plagiat gekauft, ist die häufigste Lüge, um einen Fehlkauf rückgängig machen zu lassen. Das wird zB HIER nahezu täglich gefragt.

"Ich nehme die Tasche nicht zurück. Sie ist meines Wissens nach echt. Sollten Sie anderer Ansicht sein, bitte ich Sie um ein Gutachten über ein Fachgeschäft, in dem meine Markentasche angeboten wird. Selbstverständlich auf Ihre Kosten!"

Falls du die Tasche in einem Laden gekauft hast, sollte es eigentlich klar sein, dass sie echt ist, ebenfalls weitgehend sicher sind autorisierte Händler.

Eventuell kannst du noch dabei schreiben, wo du die her hast....

Welche Folgen können auf mich zukommen?

Strafanzeige und Schadensersatzklage.

Was ist die beste Lösung?

Kommt drauf an. Wenn du das Angebot annimmst, den Handel rückgängig zu machen, bist du auf der sicheren Seite.

Ich habe nämlich angenommen, dass sie ein Original ist.

Wenn die Käuferin z.B. durch ein Gutachten nachweist, dass Du ein Plagiat verkauft hast, dann solltest Du die Tasche besser zurücknehmen.

Andernfalls darfst Du nämlich ein Original liefern, alle Mehrkosten dafür gehen dabei selbstverständlich zu Deinen Lasten.

Auch beim Privatverkauf muss man wahre Angaben machen. Daher solltest du sie zurücknehmen, bevor es richtig Ärger gibt.