Kleinanzeigen-eBay.de - Rückgabe gefordert?

11 Antworten

Das Gute beim Verkauf über ebay-Kleinanzeigen ist, dass man das Objekt ansehen und testen kann und vorort noch vom Kauf zurücktreten kann. Wenn man es aber geprüft hat beim Kauf und dann bezahlt und mitnimmt, ist der Kaufvertrag geschlossen und da es sich um einen privaten Verkauf handelt, gibt es weder eine Garantie noch ein Rückgaberecht.

Wenn der Käufer wirklich zu einem Anwalt gehen sollte, wird dieser ihm auch sagen, dass er keine Chance hat. Das sind nur Drohgebärden, die Dich einschüchtern sollen.

Und bei den Kleinanzeigen kannst Du viele Teile anbieten, ohne dass dann ein Geschäft draus wird. Also lass ihn plabbern und störe Dich nicht daran.

Sollte er noch einmal mit dem Anwalt drohen, dann reagierst Du gar nicht drauf oder antwortest ihm, dass Dein Anwalt dem Schreiben seines Anwaltes entgegen sieht. Damit nimmst Du ihm die Luft aus den Segeln.

Die Geschäftsfähigkeit beginnt mit 14 Jahren, insofern bist Du durchaus berechtigt, Deine Sachen selber über die Kleinanzeigen zu verkaufen.

Es wäre nur sinnvoll, wenn Du Deine Eltern immer informierst, was Du da machst.

Lachlan  03.02.2012, 10:18

Um das mit der Geschäftsfähigkeit mal zu klären, hier ein Auszug aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_(Deutschland)

Zitat:

"Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. So sind z. B. Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind (§ 107 BGB) , wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam.

Ferner können Minderjährige wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind („Taschengeldparagraph“, § 110)."

BlueLightxXx, demnach bist Du geschäftsfähig und kannst Deine Sachen verkaufen.

Diese Regelung mit den 14 Jahren scheint noch aus anderen Richtlinien in der Erinnerung zu stecken. :)

Eichbaum1963  03.02.2012, 10:28

@Wuehlbüffel, ich glaube Lachlan hat keinen deiner Kommentare gelöscht, das war das System selber - wie so einige tausend andere gute Fragen, Antworten und Kommentare.

Alles was gestern Nachmittag gepostet wurde, ist durch den Server-Crash in den ewigen Datenjagdgründen gelandet, leider...

Und als Anmerkung: in der Tat ist man ab 7 Jahren beschränkt und erst ab 18 dann auch voll geschäftsfähig. ;)

Hallo, wie die anderen schon gesagt haben, es ist ein Privatverkauf, das wusste er, und da gibt es halt keine Rückgabemöglichkeit, Garantie etc. Vor allem nicht nach dem wie es abgelaufen ist, er hat sich alles in Ruhe anschauen können und hat es sogar vorgeführt bekommen. Meiner Meinung nach will er Dich einschüchtern. Der hat gesehen, dass Du noch so jung bist und meint nun, dass Du bei dem Wort ANWALT sofort einknickst. Du brauchst aber keine Angst haben, kein Anwalt beschäftigt sich mit so einem Pillipallekram und auch rechtlich hat er überhaupt keine Handhabe. ABER, wie auch schon geschrieben wurde, Du bist ja noch gar nicht geschäftsfähig. Falls Deine Eltern über den Verkauf noch nicht Bescheid wussten, erzähle ihnen die ganze Geschichte. Dem Käufer würde ich nur kurz, knapp und sachlich etwa folgendes mitteilen: Sehr geehrter xy, Sie haben das Handy bei mir privat gekauft. Wie Ihnen bekannt war, kann ich Ihnen weder Garantie noch Rückgabemöglichkeit etc. anbieten. Sie haben das Handy Vorort besichtigen und ausprobieren können, für gut befunden und gekauft. Wenn Sie meinen einen Anwalt einschalten zu müssen, dann tun Sie dies. Zu Ihrer Information: Meine Eltern waren über den Verkauf informiert. Somit ist von meiner Seite alles gesagt. Mit freundlichen Grüßen xy. Und dann würde ich auch gar nicht weiter mit dem Käufer kommunizieren. Wenn er Dich allerdings weiter bedroht und Dir Angst macht, sollten vielleicht mal Deine Eltern eine Mail zurück schreiben. Das wäre dann vielleicht mal eine Sache dem Käufer mit einer Anzeige zu drohen. Aber ich denke das ist nicht nötig, fasse nochmal alles zusammen und dann reagiere nicht mehr auf seine eMails, er wird dann Ruhe geben. Viele Grüße Fabius

Wuehlbueffel  03.02.2012, 10:31

Du bist ja noch gar nicht geschäftsfähig.

du kannst deine behauptung bestimmt belegen , oder hast du nur denfehler der anderen abgeschrieben ?

Lachlan  06.02.2012, 09:51
@Wuehlbueffel

Wuehlbueffel, nur das Abgeben unqualifizierter Kommentare, macht Dich noch nicht zu jemdand Kompetenten. Und andere, die sich um eine hilfreiche Antwort bemühen, zu beschimpfen und beleidigen, macht Dich auch noch nicht zu jemanden, der Fachkompetenz vorweisen kann. :((

Erst, wenn Du selber eine fundierte Antwort abgegeben hast, kann man Dich für voll nehmen. Schon mal darüber nachgedacht? :))

So bist Du nur nervig und entsprichst nicht wirklich den Höflichkeitsvorstellungen der GF-Richtlinien für den Umgang der GFler untereinander. :(

Wuehlbueffel  08.02.2012, 20:51
@Lachlan

Erst, wenn Du selber eine fundierte Antwort abgegeben hast

das habe ich mehrmals gemacht , du hast sie ja löschen lassen ( leider hat der support bei deinem spielchen mitgemacht ) , weil du es anscheinend nicht ertragen kannst das ich schlauer und kompetenter bin als du :-D

ich kann ALLE meine behauptungen belegen ;)

Ein Anwalt wird ihm da auch nicht helfen können. Wie du schon sagst: darurch, dass es sich um einen Privatkauf handelt schließt du jegliche Garantieansprüche aus und es gilt "gekauft wie gesehen".

Wg. des WLAN-Problems kann er versuchen die Herstellergarantie geltend zu machen, wegen der Macke kann er allerdings nicht gegen dich vorgehen.

Das ist halt der Grund, warum man privat keine teuren Artikel wie Handys, Notebooks etc. kaufen sollte...

Sandra210  02.02.2012, 13:10

Mit dieser Anwaltsgeschichte will er dich nur einschüchtern. Wahrscheinlich weiß er selbst, dass er damit aus rechtlicher Sicht nicht durchkommt...

Privatverkauf, dann steht ja in Ebay keine Rücknahme

Wenn er es vor Ort geprüft hat und dann IMMER NOCH das Handy wollte... ist das eine sehr schlechte begründung das es jetzt eine Macke hat....

Zudem W-Lan fehler, er muss erstmal beweisen das es NICHT an seinem W-Lan gerät liegt...

Ich denke, sowie du uns die Situation geschildert hast, hat er relativ geringe Chancen da was einzuklagen!

Frag ihn doch einfach, ob er es wirklich für Sinnvoll hält? :)

Da es sich um einen Privatverkauf handelte, gilt der Grundsatz "verkauft wie gesehen". Von daher hat der Käufer keine Ansprüche. Und solange er mit dem Anwalt nur droht, ist sowieso nichts so schlimm.