Verkauf von 50er Roller - Kaufvertrag notwendig?

5 Antworten

Wenn du es nicht machst und der Käufer Verkehrsverstöße oder Unfälle macht, gilt es immer noch als deiner und du bist dran, wenn du nicht belegen kannst, wem du das Fahrzeug wann verkauft/übergeben hast.

Die Versicherung wird nicht umgeschrieben. Du teilst den Verkauf einfach der Versicherung mit. Bezahlt ist ja schon....

Wenn du ne Wohnung mietest oder kaufst, brauchst du nen Vertrag. Wenn du ein techn. gerät oder ein Auto/ Motorrad kaufst, brauchst du auch unbedingt davon ne Rechnung oder nen Kaufsbeleg. Das ist eine rechtlich selbstverständliche Sache. Darauf sollte zu lesen sein, was da verkauft wird, wer ist der Verkäufer und wer der Käufer, event. die Kontaktadressen beider Beteilligten, dann noch Ort, Datum und die Unterchriften beiderseits. Am sichersten wäre, wenn man beim Vertragabschliessen noch nen Dritten als Zeuge hätte.

Du musst keinen Kaufvertrag schließen. Ich würde allerdings als Käufer und auch Verkäufer dazu raten.

Hier sollten zumindest mögliche Mängel festgehalten werden, damit man im Nachhinein nicht eine böse Überraschung erlebt.

"Du musst keinen Kaufvertrag schließen"

Na ja, nen Kaufvertrag werden sie schon schliessen muessen, wenn's mit dem Verkauf klappen soll. Es muss aus rehtlicher Sicht halt nur kein schriftlicher sein sondern es reicht ein muendlicher (wie z.B. beim Broetchenkauf beim Baecker). Aber ganz ohne Kaufvertrag kann man gar nichts kaufen oder verkaufen.

@DerCAM

ok, ja ich hatte mich ziemlich undeutlich ausgedrückt, mit "Kaufvertrag" meinte ich eher das, was gemeinhin (irrtümlicherweise) als ein von beiden Parteien unterschriebenes Dokument, in dem alle für den Kauf notwendingen Informationen enthalten sind, verstanden wird :)

Einen Kaufvertrag im juristischen Sinn haben wir ja durch die Übereinstimmung per Mail geschlossen, aber ich war mir nicht sicher, ob das bei einem Roller eben genügt. Aber anscheinend ja schon, vielen Dank für die Antworten :)

@DerCAM

hast natürlich recht. Das schriftliche habe ich versehentlich Unterschlagen.

Ich mache gerade selbst meine Erfahrung mit schriftlichen Fixierungen wegen Kaufverträge. Habe ein Auto gekauft, bzw. beim Händler bestellt. Er hat falsch geliefert und erklärt nun, dass ich daraufhin mündlich vom Vertrag zurückgetreten bin. Er hat sich im Angebot ordentlich verkalkuliert, weshalb von Rücktritt keine Rede sein kann.

Jetzt kommt es nächsten Monat zu einer Gerichtsverhandlung, wo genau dies geklärt werden soll.

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist zwar dringend angeraten aber rechtlich nicht erforderlich. Macht es aber trotzdem und denke als Verkaeufer auch daran, die gesetzliche Sach- und Rechtsmaengelhaftung ("Gewaehrleistung")auszuschliessen.

bei einem bürgerlichem kauf musst du kein kaufvertrag schreiben...