Vom Vertrag zurück treten?

2 Antworten

Ne, der Rücktritt ist bei einer unerheblichen Pflichtverletzung ausgeschlossen

anonym2819 
Beitragsersteller
 04.04.2022, 21:37

Auch wenn der Gutschein nahe dem Preis der Uhr entspricht? (Uhr = 210€; Gutschein = 150€)

DeezNutsz  04.04.2022, 21:37
@anonym2819

Okay, das könnte einen Unterschied machen

Die Firma schriftlich und nachweisbar (per Einschreiben) zur bisher nicht erfolgten Lieferung des Gutscheins auffordern. 14 Tage Frist geben, und bei nichtlieferung Rückabwicklung des Kaufvertrages (notfalls mit anwaltlicher Hilfe) ankündigen.

Falls die Zahlung über PayPal erfolgt ist, könnten Sie evtl dort einen Fall wegen nicht vollständiger Vertragserfüllung eröffnen. Ob das nach dieser Zeit noch möglich ist, müssten Sie bitte selbst prüfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung