Unwissentlich gefälschte iPhone Hülle verkauft?
Hallo, ich habe von einen Freund ein paar iPhone Hüllen (die von Apple aus Leder). Er hat diese günstig gekauft und die Hüllen sind 100 Prozent gleich mit denen von Apple (vielleicht sind die ja auch Originale). Allerdings bin ich mir da nicht ganz sicher. Wenn ich die nun bei ebay Kleinazeigen verkaufen möchte (ich würde natürlich dazu schreiben das sie vielleicht gefälscht sind) wäre das legal oder ist es verboten?
Danke schon mal im vorraus.
5 Antworten
Hallo,
ich hoffe du hast ein Handel angemeldet, sonst machst du dich in dieser Hinsicht schon strafbar. 1 Handyhülle kann man als Privatverkauf nachvollziehen, aber keine 100.
Wissentlich gefälschte Ware in Umlauf zu bringen, fällt meines Erachtens auch in den Bereich einer Straftat.
Gruß André
Ich würde sie einfach verkaufen. Wenn selbst du dir nicht sicher bist und sie optisch und qualitativ wirklich 1:1 übereinstimmen, wird ja nichts passieren. Wer prüft denn eine Handyhülle auf Originalität? Wenn du angibst, dass sie vielleicht gefälscht sind, bekommst du sie entweder gar nicht oder für einen sehr gedrückten Preis los.
Gerade bei eBay-Kleinanzeigen gibt es meines Wissens keinen Käuferschutz wie beim normalen eBay. Das heißt, es läuft alles mehr oder weniger anonym ab und ohne Käuferschutz. Ich würde es, wie gesagt, einfach machen. Was soll den passieren? Du hast ja nicht wissentlich offensichtlich gefälschte Hüllen verkauft. Wenn du dich Ahnungslos stellst, was du ja auch wirklich teilweise bist, kann man dir auf jeden Fall keinen Vorsatz unterstellen und somit auch keine Straftat. Also müsstest du im allerschlimmsten Fall höchstens die Hüllen zurücknehmen und das Geld erstatten.
Aber mal ehrlich, wer prüft das nach? Wenn die Hüllen nicht gleich in der Hand auseinander fallen und eine gute Qualität aufweisen, wird der Käufer keine Beanstandung haben. Außer natürlich, er ist ein Applehandyhüllenexperte und merkt es schon, bevor er den Brief mit der Hülle aufgemacht hat. Aber so einer wird keine (gebrauchten?) Hüllen aus 3. Hand für klein(er)es Geld bei eBay-Kleinanzeigen kaufen...
Wäre nett wenn du ein foto teilst..
Wenn du schon Zweifel äußerst, dann bist du auch verpflichtet, diese auszuräumen oder zu bestätigen. So machst du dich strafbar.
Ich habe jetzt keine 100% fundierten Rechtskenntnisse, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn sie falsch sein sollten, machst Du Dich strafbar.