Unwissend gestohlene Ware weiterverkauft.?

8 Antworten

Hallo,

Du würdest dann als Verkäufer gestohlener Ware gelten, vielleicht gar als der Dieb, zumindest als Hehler, und hättest ein mächtiges Problem, weil Dir die Geschichte bei der Polizei wohl niemand abnehmen würde - es sei denn, Du kreuzt mit besagten Jungs auf und läßt sie die Sache bestätigen, was aber kaum passieren wird, wenn die Sachen wirklich geklaut waren.

Bete also, daß die Angelegenheit koscher war.

Alles Gute,

Willy

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand so dumm ist und bei einer solchen Aktion nicht skeptisch wird.

Ich bin sicher, das kann sich auch kein Staatsanwalt vorstellen.

Hast du wenigsten Daten von den Jungs? Wäre gut wenn du dir diese irgendwie besorgst.

Du must ja erst einmal beweisen das diese nicht von dir waren.

Viel Glück.

Mmh...sowas darfsz du nicht machen! Wenn das rauskommt hast du ja deine daten abgegeben. Das muss doch schon suspekt vorkommen wenn die jungs die da ansprechen. Nicht böse gemeint aber so naiv kann man nicht sein

Und Du hast nicht gefragt warum Sie die Nintendos selbst verkauft haben? Und Dir kam es nicht komisch vor? Seltsam..

Und ich habe im Gamestop schon mit 14 Dinge verkauft und gekauft..