Unwahrheit gegenüber dem Gerichtsvollzieher was passiert wenn man lügt?

2 Antworten

Die Lüge war also nur darauf bezogen, dass du es nicht mit einmal zahlen kannst?

Solange du Raten zahlst gilt Vollstreckungsaufschub. Dann ist alles gut. Bei einer Einmalzahlung hättest du dir jedoch weitere ZWV Kosten ersparen können.

Letztlich zählt aber dass du überhaupt zahlst ! Ob nun mit einmal oder in 3 Raten spielt für deinen Gerichtsvollzieher keine Rolle.

Anders sieht das bei der Vermögensauskunft aus... ich nehme aber an, dass es dazu nicht kommt!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Solange Du in der Eidesstattlichen Versicherung, so Du diese denn mal abgeben mußt, keine falschen Angaben machst, sehe ich das nicht als damatisch an.

Schlimmstenfalls war das eine "uneidliche Falschaussage" = Straftat.

Solange Du die weiteren Raten bezahlst, wird da nach meiner Einschätzung nichts passieren.