Strafvollstreckung wird fortgesetzt was bedeutet das?

5 Antworten

tja, wenn "dein freund" eine rate vergessen hat, wird die gesamte summe auf einmal fällig. meist setzten gerichtsvollzieher dazu ein schriftstück auf, das der schuldner unterschreiben muss. kann "dein freund" die summe nicht auf einmal bezahlen, bleibt nur die abgabe der eidesstattlichen versicherung. oder erneutes verhandeln mit dem gerichtsvollzieher, vielleicht lässt er sich auf einen neuen "deal" ein. dann aber auch immer bezahlen. am besten per dauerauftrag 

"meist setzten gerichtsvollzieher dazu ein schriftstück auf, das der schuldner unterschreiben muss."

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Der GV setzt in diesem Fall kein Schriftstück auf und der Schuldner muß hierbei auch nichts unterschreiben.

@itasca

für eine vereinbarung über eine ratenzahlung? nicht? ok 

@crazycatwoman

Für die Ratenvereinbarung schon. Nicht aber, so wie Du schreibst, für den Fall, daß die gesamte Summe fällig wird.

Ferner bleibt auch nicht zwingend nur die EV (heutzutage die VAK - die EV gibt es in diesem Zusammenhang nicht mehr) übrig. Das hängt alles vom Gläubigerauftrag ab.

Hallo AudiFan123,

Deinem Freund wurde eine Ratenzahlung im Rahmen einer Gütlichen Erledigung gemäß §802 b Abs.1 ZPO gewährt.

Nach Abs.2 wird diese Gütliche Erledigung, also hier Ratenzahlung, hinfällig, sobald der Schuldner mit einer Rate länger als 2 Wochen in Verzug gerät. Dies ist hier offensichtlich der Fall.

Grundsätzlich könnte der Gerichtsvollzieher, sofern der Gläubiger nicht unverzüglich widerspricht, die Ratenzahlung erneut mit Deinem Freund vereinbaren. Sehr oft tun dies GV jedoch nicht, da der Schuldner seine "Chance" ja bereits vertan hat. Zudem ist der GV auch nicht verpflichtet, eine Gütliche Erledigung herbeizuführen, es sei denn, der Gläubiger beauftragt dies. Das hat im vorliegenden Fall zur Folge, daß der GV die Vollstreckung gemäß Gläubigerauftrag fortsetzt. Dabei dürfte es sich wahrscheinlich um die Abgabe zur Vermögensauskunft handeln. Insofern dürfte Dein Freund demnächst eine Ladung hierzu erhalten.

Tipp: Dein Freund sollte beim GV anrufen. Gegebenenfalls läßt sich der GV überzeugen, die Ratenzahlung erneut zu genehmigen.

Hoffe, Dir mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.

Beste Grüße

itasca

Hallo,
Wenn er ohne mosern den Betrag nachzahlt kann der GV von einer sofortigen Fälligkeit der Gesamtsumme absehen, muss es aber nicht.

Das hat mit Strafe nichts zu tun.

Er hat die Ratenzahlung abgebrochen und damit ist die gesamte Summe sofort fällig.

Dass die Ratenzahlung hinfällig ist und der gesamte Betrag wieder vollstreckt werden soll.

Das Ganze läuft wohl unter der Rubrik: "Wie blöd kann ein Mensch sein?"