Haftbefehl beim Gerichtsvollzieher, Ausreise möglich?

6 Antworten

Vermutlich geht es um einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermoegensauskunft. Der liegt den Grenzbehoerden nicht vor und hindert dich somit auch nicht an der Ausreise.

Richtig, der Gerichtsvollzieher sagte mir das gleiche, nur lese ich manchmal im Internet das manche Leute erst ihre Schulden bezahlen müssen und dann verreisen dürfen, was ist da der Unterschied zu meinem Haftbefehl? Ich habe private Schulden und keine gerichtlichen Kosten oder Ähnliches

@Lupo4321
nur lese ich manchmal im Internet

Ich lese auch manchmal im Internet, dass die Erde eine Scheibe sei.

Der Haftbefehl ermaechtigt den Gerichtsvollzieher dazu, dich zur Abgabe der Vermoegensauskunft inhaftieren zu lassen. Gibst du die Vermoegensauskunft dann ab, kommst du sofort wieder frei.

Da du aber offenbar eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher hast, wird dieser erst dann Gebrauch von dem Haftbefehl machen, wenn du diese nicht mehr erfuellst. Vorher passiert da ueberhaupt nichts und du kannst auch voellig problemlos ausreisen.

@DerCaveman

Der Haftbefehl ist ja schon offen, ich habe mich mit dieser Thematik nie auseinander gesetzt.
Heisst das auch wenn der Haftbefehl beim Gerichtsvollzieher das keiner außer der Gerichtsvollzieher davon Kenntnis hat ?

@Lupo4321

Ja, der Gerichtsvollzieher und natuerlich auch der Richter, der ihn ausgestellt hat. Sonst interessiert das niemanden, so lange der Gerichtsvollzieher den Haftbefehl nicht durchsetzen laesst.

Ich glaube, Du bringst da was durcheinander: Es gibt einen Haftbefehl basierend auf die Abgabe einer Vermögensauskunft (zivilrechtlich)und dann einmal einen HB wenn man eine Geldstrafe (Strafbefehl) nicht bezahlt hast und diese Strafe in eine Freiheitsstrafe umgewandelt wird.

Letzteres steht im Computer des Behörden drinnen, ersteres nicht.

Der Haftbefehl wird auch dann erlassen, wenn Du eine Vermögensauskunft abgegeben hast. Daher solltest Du zeitnah versuchen das Thema aus der Welt zu schaffen. Findet einer Deiner Gläubiger heraus wo Du Konten hast oder angestellt bist, dauert die Beantragung eines vorläufigen Zahlungsverbots und/oder Kontopfändung/Gehaltspfändung nicht lange.

Wenn Du plötzlich dann im Ausland nicht mehr an Dein Konto kannst, wäre das ein Problem ;)

Ich habe ersteres, der Richter sagt das er eine VAK will oder eben Zahlungen, diese habe ich jetzt schon 3x vorgenommen

@Lupo4321

Der Richter hat damit nicht viel zu tun. Wenn Du keine VA alle x Jubeljahre (müssten zwei Jahre sein) abgibst, gibt es einen HB! Ganz einfach! Eine erneute Abgabe der VA ist dann legitim, wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass sich die finanziellen Verhältnisse geändert haben.

Du wirst vermutlich von der Polizei festgenommen, wenn es sich um einen dringend Haftbefehl handelt.

Wenn du nicht flüchtig bist, kannst du auch Ausreisen.Abgesehen davon zahlst du ja schon, also können die dir eigentlich nichts.

Klär das vorher mit dem Gerichtsvollzieher ab, bis Samstag hast du noch jede Menge Zeit dazu.

Wenn es Tatsächlich ein richtiger Haftbefehl ist, dann wirst du am Flughafen festgenommen!

Nein. Dann wär die Polizei ja schon längst da gewesen.