Eidesstattliche Versicherung Raten?

9 Antworten

Der Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erfolgt ja durch den Gläubiger - da ganz sicher gegangen werden möchte, dass tatsächlich eine Zahlungsunfähigkeit besteht.

Sämtliches Vermögen, Einkommen, Ersparnisse etc. werden im Protokoll zur EV offen gelegt - ist wirklich "nichts zu holen", hat der Schuldner i. d. R. vier Jahre lang "Ruhe" vor neuen Zahlungsaufforderungen. Allerdings folgt hier ein Negativ-Eintrag in der Schufa.

Gerichtsvollzieher entscheiden aber oft auch in eigenem Ermessen, ob die EV tatsächlich Sinn macht, bzw. notwendig ist.

Das Zahlen der Schulden hat hier stets Vorrang.

Solltest Du einen angemessenen Betrag sofort beim Termin vorlegen können und glaubhaft versichern, dass die Folgebeträge ebenfalls in angemessener Höhe und pünktlich bezahlt werden, könnte die Gerichtsvollzieherin zu Deinen Gunsten entscheiden.

Hier wird sicher auch berücksichtigt, wie Du in der Vergangenheit mit Zahlungsversprechen umgegangen bist.

Viel Glück

 

Willothewisp  29.11.2016, 10:50

Da muss ich dich leider korrigieren. Eine Eidesstattliche Versicherung ist 2 Jahre gültig. In dieser Zeit hat der Gläubiger normalerweise Ruhe vor weiteren gerichtlichen Vollstreckungsversuchen.

Aber ein Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig. Außerdem ist der Schuldner verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Falschaussagen werden mit empfindlichen Geldbußen oder sogar Haft geahndet.

Weiterhin ist es so, dass ein Vermögensauskunft auch ohne vorherige Pfändung möglich ist. Bei dem damaligen Offenbarungseid, war es nur Möglich, wenn eine Pfändung nicht erfolgreich war.

 

Samika68  29.11.2016, 10:55
@Willothewisp

Ach - danke - da war/bin ich mit vier Jahren Gültigkeit auf dem alten Stand!

Mir ist bekannt, das Falschaussagen, bzw. unwahre Angaben empfindlich bestraft werden können.

Danke

Der Auftraggeber entscheidet ob er auch mit Ratenzahlungen zufrieden ist, er dann auf die EV verzichtet. Gehe zum Termin und bespreche das mit dem Gerichtsvollzieher.

Mach das bei dem Termin. Dann stehen die Chancen sowieso besser als telefonisch. IdR wissen die Gerichtsvollzieher auch, dass es für ihre Mandanten besser ist, wenn solche Ratenzahlungen kommen als wenn die pfänden.

Du kannst ihr auch vor Ort einen Ratenzahlung anbieten. Bei den meisten gerichtlichen Vollstreckungsbescheiden haben Gerichtsvollzieher die Möglichkeit nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Meistens wollen Sie, dass die Schulden innerhalb von einem halben Jahr abbezahlt sind. Das würdest du ja hinbekommen.

Wichtig hierbei ist, dass du deine Zahlungen pünktlich einhältst und nicht in Verzug kommst.

So oder so, wirst du um das persönliche Gespräch nicht herumkommen. Der Gerichtsvollzieher wird dich dann weiter beraten.

Und keine Angst, meistens haben Gerichtsvollzieher vollstes Verständnis für deine Probleme und sie sind auch nur Menschen und keine Ungeheuer. :)

Das kannst Du beim Termin machen.