unverschuldete Minusstunden, weil zu wenig Arbeit?

4 Antworten

Klingt für mich nach Annahmeverzug ich weiß aber nicht wie sich das mit der angebotenen Mehrarbeit an ansonsten freien Tagen verhält.

Ggf macht es Sinn sich hier mal ne halbe Stunde mit nem experten ggf dem Betriebsrat zusammen zu setzen.

https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/annahmeverzug

Ist das aber rechtens?

Schlicht und einfach: Nein - jedenfalls nicht nach Deinen Schilderungen.

Wenn es sich tatsächlich um einen Fall handelt, dass Du nicht genug arbeiten kannst, weil nicht genug Arbeit "da" ist, dann ist das nicht Dein Problem.

Es gehört zu den vertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Arbeit zu geben. Tut er das nicht - aus welchen Gründen auch immer (auf ein "Verschulden" seinerseits kommt es dabei nicht an) -, dann gerät er mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in den sogenannten "Annahmeverzug".

Nicht der Arbeitnehmer arbeitet dann also zu wenig, sondern der Arbeitgeber weist ihm zu wenig Arbeit zu.

Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"; dort heißt es:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Du bist also so zu bezahlen, als hättest Du "ganz normal" gearbeitet, und musst die tatsächlich aber nicht gearbeiteten Stunden auch nicht nacharbeiten.

Wenn es zu wenig Arbeit gibt, darf der Arbeitgeber auch nicht von Dir verlangen, dass Du in der zeit Urlaub nimmst; eine einvernehmliche Regelung dazu ist selbstverständlich etwas anderes.

Wenn der Arbeitgeber Dir bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Deine durch ihn "verschuldeten" Minusstunden mit Deinen Entgeltansprüchen verrechnen sollte, solltest Du ihn schriftlich zur Nachzahlung auffordern mit Verweis auf diese gesetzliche Bestimmung, mit angemessener Fristsetzung und mit Androhung von Rechtsmitteln (Klage) bei Fristverstreichung oder Weigerung.

Dein Arbeitgeber ist im Verzug, wenn er Dir keine Arbeit anbieten kann. Er muss den vollen Lohn zahlen. Es sei denn es gibt eine Gleitzeitregelung die es erlaubt bis minus 100 Stunden zu gehen. Ist aber eher unüblich.

Du bietest Deine Arbeitskraft an, er kann seinen Teil des Vertrags nicht einhalten. Unternehmerrisiko.

Sag ihm das.

Maximilian112  01.09.2016, 19:05

Ich würde das nicht sagen. Streiten kann man sich darüber wenn man den Betrieb verlässt.

Asturias  01.09.2016, 19:16
@Maximilian112

Es ist völlig legitim auf die Einhaltung des Vertrags zu bestehen. Das tut der Arbeitgeber auch.

Familiengerd  01.09.2016, 23:26
@Maximilian112

Nanu, Maximilian??

Zumindest nach der Schilderung des Fragestellers scheint das doch eine ziemlich klare Sache nach BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" zu sein.

Wo hast Du da Deine Bedenken??

Ich bin ja auch nicht der einzige mit Minusstunden, das betrifft auch noch 3 andere