Unverschuldet am Unfall - Verwarnungsgeld - was tun?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Vor einigen Tagen hatte ich einen kleinen Unfall. Es ist auf einer Kreuzung passiert, auf der man auf zwei Spuren nach links abbiegen kann. Ich stand links und mein Unfallgegner rechts, beide ganz vorn an der Ampel. Als die Ampel grün geworden ist bin ich kurz angefahren und habe direkt gemerkt, wie mein Unfallgegner auf meine Spur gewechselt ist und mein Fahrzeug "geschliffen" hat. Ich habe die Spur nicht gewechselt und es ist unmittelbar nach den Fußgängerüberweg passiert. Der Schaden ist bei mir VR an der Stoßstange / Kotflügel und adäquat bei dem Unfallgegner HL. Wer ist schuld an dem Unfall?
Nach 2-3 Wochen bekam ich eine schriftliche Verwarnung § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat. Heißt es, dass ich an dem Unfall "schuldig" bin? Was kann passieren, wenn ich den Verkehrsverstoß nicht zugebe? Was wenn ich die Strafe bezahle - wie sieht es aus in den Augen der Autoversicherung des Unfallgegners?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
5 Antworten
Hi, die Polizei stellt keine Schuldfrage fest, sondern ahndet lediglich Verstöße. Hier wirft sie Dir lediglich vor, dass Du einen Unfall verursacht hast, weil Du nicht aufgepasst hast.
Für die Schuldfrage einigen sich die Versicherungen oder aber es geht vor Gericht. Dann klärt das ein Richter.
In so einem von Dir geschilderten Fall neigen die Richter zu 50/ 50, wenn es keine unabhängigen Zeugen gibt. Versicherungen machen bei so einem für sie Bagatellschaden auch kein Drama.
Mit der Begleichung des Verwarnungsgeldes würdest Du keine Schuld zugeben.
Ich habe einen unabhängigen Zeugen, der auch meine Unschuld zugeben würde.
Aber nach der Schlderung war sein Fahrzeug *vor* deinem. Das läuft sehr wahrscheinlich auf eine gerichtliche Untersuchung hinaus.
Das dachte ich mir auch, aber wenn die Schuld aus welchem Grund auch immer bei mir liegt, muss ich ja die Gerichtskosten + Anwalt zahlen.
Ihr seid also beide auf je einer Linksabbiegerspur gestanden, nach dem Wechsel der Anzeige auf Grün losgefahren und kollidiert? War die Straße, auf die ihr abgebogen seid, ebenfalls mehrspurig? Das riecht eigentlich eher nach Schuldteilung. War die Polizei vor Ort? Falls ja, was steht im Protokoll?
Der Schaden ist bei mir VR an der Stoßstange / Kotflügel und adäquat bei dem Unfallgegner HL
Demzufolge wärst du mit ihm und nicht er mit dir kollidiert, denn wie sonst hätte dein Fahrzeug vorne beschädigt werden können?
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG
Man legt dir vermutlich zur Last, die Spurführung beim Abbiegen nicht beachtet zu haben.
Zitat:
"(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über [...]
das Benutzen linker Fahrstreifen nach § 7 Absatz 3a Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Absatz 3b, Absatz 3c Satz 3 oder den Fahrstreifenwechsel nach § 7 Absatz 5, (..) verstößt."
Zitat Ende, Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/49.html
Was kann passieren, wenn ich den Verkehrsverstoß nicht zugebe?
Dann wird das Ganze vermutlich gerichtlich geklärt werden müssen.
Was wenn ich die Strafe bezahle - wie sieht es aus in den Augen der Autoversicherung des Unfallgegners?
Nicht relevant. Den Schaden des Gegners bezahlt deine KFZ HP, deinen eigenen nur du selbst oder deine KFZ VK.
So wie du das hier schilderst hat der Unfallgegener die Spur gewechselt. Hat er das gegenüber der Polizei zugegeben? Wenn ja versteh ich den Bussgeldbescheid nicht, er war allein schuldig. Wenn du eine Teilschuld bekommst zahlt die gegnerische Versicherung deinen Schaden nicht, bzw wird der Gesamtschaden geteilt, dein Versicherung muss auch zahlen was deinen Schadenfreheitsrabatt verschlechtert.(Höhere Beiträge)
Er hat es natürlich nicht zugegeben und hat es auch so geschildert, dass ich schuld war. Ich daraufhin habe auf seine Schuld hingewiesen. Meine Frau saß als Beifahrer und hat das alles gesehen, auch eine Zeugin hat es von hinten gesehen und ist später stehen geblieben. Daten habe ich alle noch.
Dann geh mit dem der Geschichte zu deiner Versicherung, denke mal man wird dir helfen. Wenn du ADAC Mitglied bist kannste auch da vorsprechen da gibts Verkehrsanwälte für Mitglieder kostenlos. (schreibe das nur weils oft vergessen wird)
Er ist auf meine Spur gekommen, das Auto ist an der Stoßstange bzw. Kotflügel am Rad beschädigt.
Aber nach der Schlderung war sein Fahrzeug *vor* deinem. Das läuft sehr wahrscheinlich auf eine gerichtliche Untersuchung hinaus.
Aber nach der Schlderung war sein Fahrzeug *vor* deinem. Das läuft sehr wahrscheinlich auf eine gerichtliche Untersuchung hinaus.
Er war "vor" meinem Fahrzeug, aber nicht so "vor", dass er die Spur wechseln könnte. Der Schaden ist nicht direkt vorne sondern, wie geschrieben an der vorderen linken Seite der Stoßstange und ein wenig an dem Kotflügel. Was hätte ich in der Situation machen können? Bremsen könnte ich nicht. Ich hätte es auch nicht gesehen, weil der Unfallgegner direkt auf meine Spur gekommen ist. Ich schon keine einfache Situation.
Wer ist schuld an dem Unfall?
da wir die Situation nicht kennen, schwierig
so wie es aussieht ist dir die Schuld zugestanden worden, da kann man Einspruch/Widerruf erheben; sollte auch im Schreiben stehen.
es wurde keine Polizei beim Unfall hinzugezogen. Im Nachhinein dem anderen die Schuld nachweisen ist kaum möglich. Verkehrsrechtschutz, Rechtsanwalt, bzw. die Versicherung informieren
Verwarngeld ohne Polizei? Wie geht das?
Polizei war vor Ort
geh damit zum anwalt. du bist nicht schuld und der regelt das für dich.
Ohne Rechtsschutz kann das bei einer Niederlage vor Gericht teuer werden
Soweit muss es nicht mal kommen. Hab auch keine Rechtsschutz und noch nie was für nen Anwalt in der Situation gezahlt. Das sagt er ja einem auch.
Ja deswegen :( Ich habe leider kein Rechtsschutz.
Ah echt? Wer zahl das dann?
Die Versicherung des anderen. Mir ist eine rückwärts draufgefahren und hat gemeint ich sei ihr draufgefahren. Ich hab keinen Cent an den Anwalt gezahlt. Die jeweilige Versicherung hat den Schaden der anderen reguliert. Ärgert mich heute noch, dass die Zeugen alle weggefahren sind.
Ja, wenn der andere schuld war!
aber wenn sich vor Gericht herausstellt, das DU schuld warst, und wenn es nur ne teilschuld war- dann zahlst du deinen Anwalt selber
Dazu muss man erstmal vor Gericht landen. In meinem Fall gab es keine Verhandlung und man hat sich so geeinigt. Ich musste auch kein Bußgeld zahlen. Das sagt einem auch der Anwalt.
Ich nenn das trotzdem mutig...
Kannst du gerne tun.
beteiligst du dich an den Anwaltskosten? Du weißt überhaupt nicht ob da evtl. ne (Teil-) schuld vorliegt... ich finde dann so eine Empfehlung leichtfertig...
Dann lies mal meine Antworten richtig. Ich wiederhol mich jetzt nicht nochmal.
Du sagst sie wäre nicht schuld... woher weißt du das?
warst du dabei?
hast du ein Video davon gesehen?
du kennst nur ihre Schilderung... und daraus ein Urteil zu treffen ist leichtfertig
Den Teil mein ich nicht.
Der rest ist mir egal.., MEINE Meinung dazu habe ich dir (und der FS) mitgeteilt... ich finde es leichtfertig
das lass ich dir doch auch.
Einspruch erheben. Kann am Ende vor Gericht enden.
Landet das sofort vor Gericht?
Nicht zwingend. Wenn jeder seinen Schaden zahlt, mag das Verfahren auch eingestellt werden.
Ja die Polizei war vor Ort, wir haben untereinander (nicht mit der Polizei) ein Unfallbericht gemacht. Die Straße war weiterhin mehrspurig.
Er ist auf meine Spur gekommen, das Auto ist an der Stoßstange bzw. Kotflügel am Rad beschädigt.
Ich habe die Spurführung beachtet, wir sind in dem Fall nur geradeaus angefahren. Ich habe auch 2 Zeugen des Unfalls.