Untervermietung? kleine schwester zeitweilig bei mir anmelden?
Hallo. Meine Schwester will zu ihrem Freund ziehen und dessen Vater. Nun das Problem, anscheinend bekommt dieser hartz4 und ihm würde ihr Gehalt voll angerechnet bekommen, nun hat sie mich gefragt wie es aussehe wenn sie sich zeitweilig bei anmelden könnte um dem Vater keine Schwierigkeiten zu machen. Meine Frage dazu wäre, geht das so einfach? Ich hätte ja kein Problem wenn sie sich einfach bei mir anmelden würde und ihre Post bekommen würde, aber wird uns dass bei der Lohnsteuer mit angerechnet und müssen wir dann da drauf zahlen? Weil wirklich wohnen würde sie bei mir nicht ihr geht es ja nur um die Post und dass sie hier in der Gegend eben gemeldet ist. Hätte dass auch Konsequenzen für meine Schwiegereltern? Meine Schwiegereltern haben das Haus gekauft in dem ich und mein verlobter wohnen und wir zahlen jetzt Miete an Sie. Solang sie damit keine Konsequenzen haben wäre ihnen das egal. Muss ich jetzt meine Schwester zur Untermiete anmelden oder kann sie sich einfach so bei mir anmelden? Der Vater ihres Freundes würde ja nächstes Jahr anscheind ausziehen. Kann mich da jemand etwas aufklären?^^ ich hab schon einiges gegoogelt aber kann jetzt nicht eindeutig feststellen ob das so einfach geht. Danke schonmal :)
3 Antworten
1. Theoretisch ja, praktisch wäre das aber Sozialbetrug (auf Staatskosten in der Hartz-IV-Wohnung des Schiwegervaters leben)
2. Nein, was hat das mit der Lohnsteuer zu tun, wo jemand wohnt?
3. Nein, du kannst an deine Schwester untervermieten wenn deine Schiwegereltern einverstanden sind. Wenn deine Schwester bei dir ein Zimmer mietet und sich dort anmeldet, dort aber in Wirklichkeit nicht wohnt, ist das ja ihr Problem.
Fazit: Deine Schwester kann bei dir Untermieterin sein und sich dort anmelden, so lange keiner merkt was ihr da treibt gibt das auch keine Probleme. Die könnte ggf. vor allem der Vater ihres Freundes bekommen. Würde das sein lassen.
- Blocksätze sind Augenkrebs
- Ist sie nicht zwingend Teil der Bedarfsgemeinschaft weil sie in einen Haushalt zieht in dem es einen Leistungsbezieher gibt.
- Du schreibst zwar viel und ich weigere mich mehr als sie ersten 2-3 Sätze zu lesen aber ich sehe nirgendwo Zahlen in deinem Beitrag. Die sind aber wichtig.
Wenn sie zu ihrem Freund zieht muß sie ihn, im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft, unterstützen. Sonst ist es Sozialbetrug. Sie muß da gemeldet sein wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.