Untervermietung? kleine schwester zeitweilig bei mir anmelden?

3 Antworten

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1. Theoretisch ja, praktisch wäre das aber Sozialbetrug (auf Staatskosten in der Hartz-IV-Wohnung des Schiwegervaters leben)

2. Nein, was hat das mit der Lohnsteuer zu tun, wo jemand wohnt?

3. Nein, du kannst an deine Schwester untervermieten wenn deine Schiwegereltern einverstanden sind. Wenn deine Schwester bei dir ein Zimmer mietet und sich dort anmeldet, dort aber in Wirklichkeit nicht wohnt, ist das ja ihr Problem.

Fazit: Deine Schwester kann bei dir Untermieterin sein und sich dort anmelden, so lange keiner merkt was ihr da treibt gibt das auch keine Probleme. Die könnte ggf. vor allem der Vater ihres Freundes bekommen. Würde das sein lassen.

  1. Blocksätze sind Augenkrebs
  2. Ist sie nicht zwingend Teil der Bedarfsgemeinschaft weil sie in einen Haushalt zieht in dem es einen Leistungsbezieher gibt.
  3. Du schreibst zwar viel und ich weigere mich mehr als sie ersten 2-3 Sätze zu lesen aber ich sehe nirgendwo Zahlen in deinem Beitrag. Die sind aber wichtig.

Wenn sie zu ihrem Freund zieht muß sie ihn, im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft, unterstützen. Sonst ist es Sozialbetrug. Sie muß da gemeldet sein wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.