Untersuchung der Arbeitsfähigkeit "Widersprüchlich" ?!?!?!

5 Antworten

Offenbar entweder hast du dich nicht mit dem Ablauf "Amtsärztliche Untersuchung" noch nicht eingehend beschäftigt oder nicht verstanden.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26234/Navigation/zentral/Buerger/Behinderungen/Beratung/aerztlich/aerztlich-Nav.html

Kein Mensch zwingt dich zum arbeiten müssen und keiner wird deine Würde angreifen.

Willst du aber weiterhin Geld von der Solidargemeinschaft, respektive Arbeitslosengeld II - dann musst du dich an aufgestellte Spielregeln halten.

Nie wieder arbeiten , das legt kein AA fest ! Er begutachtet dich und sieht sich den Krankheitsverlauf an ! Es erfolgt ein gespräch mit dir und dann fällt er seine Entscheidung ! Was das mit Menschenwürde zu tun hat weiss ich allerdings nicht !

Du hast natürlich ein Recht darauf zu arbeiten. Egal was bei der Untersuchung rauskommen mag, gibt es Möglichkeiten zu handeln. Ist es dir laut Amtsarzt möglich zu arbeiten, du jedoch bist der Meinung gesundheitlich dies nicht zu können, legst du Einspruch ein. Im Normalfall wirst du dann von einem anderen Arzt nochmals untersucht, der dann seine Meinung kund tun wird.

Kannst du in deinem erlernten oder ausgeführten Beruf nur eine bestimmte Zeit/Tag tätig sein oder bist in diesem Feld überhaupt nicht mehr einsatzfähig, stellst du einen Antrag auf Teilhabe am Berufsleben, welcher dir durch die amtsärztliche Einschätzung ja definitiv bewilligt werden muss (Umschulung).

Willst du weiter in deinem Beruf arbeiten, kannst du dies im Normalfall auch tun, egal ob dich der Arzt dafür als gesundheitlich geeinet empfindet.

helmutgerke  16.11.2012, 04:24

Ein einklagbares Recht auf eine Wunscharbeit oder Arbeiten im erlernten Beruf ist in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen.

Das Recht auf Arbeit ist das Recht, bei freier Berufswahl und Sicherung der menschlichen Würde arbeiten zu können.

Das Jobcenter ist berechtigt, eine amtsärztliche Untersuchung zu veranlassen, um die Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Kommt dabei heraus, dass der Proband dauerhaft weniger als drei Stunden/Tag erwerbsfähig ist, wird das Jobcenter ihn dazu auffordern, beim Rentenversicherungsträger Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Der Rentenversicherungsträger führt daraufhin eigene gesundheitliche Überprüfungen durch - ist also nicht an das amtsärztliche Gutachten des Jobcenters gebunden!

Meine erste Frage wie oben genannt, wenn der Amtsarzt oder so z.b. sagt ich darf nie wieder arbeiten, kann ich dagegen widerspruch einlegen???

Nein.

Du kannst gegen die Entscheidung des Jobcenter, die auf diesem Gutachten fußt, Widerspruch einlegen; dazu wirst du ggf. ein Gegengutachten vorlegen müssen.

Hi! Ich kann Dir zwar Deine Fragen nicht beantworten, da ich aus Österreich bin und die Gesetzeslage in Deutschland kaum kenne. Aber die Würde des Menschen endet dort, wo wirtschaftliche Interessen anfangen ... Das ist bei Euch sicher nicht anders als bei uns. Deine Meinung, ob Du arbeiten kannst oder nicht, zählt dabei (leider) herzlich wenig. Das entscheiden alleine die gekauften Ärzte, die für die Beurteilung Deiner Arbeitsfähigkeit zuständig sind. Daß das Mist ist, ist klar - aber die Menschen werden heute lediglich als "Humanmaterial" gesehen, als Wirtschaftssoldaten, als nützlich für das Kapital oder eben als unnütz. Das ist das einzige Kriterium. Und solange Du nicht vollkommen am Sand bist, werden Dich diese Ärzte als arbeitsfähig einstufen. Wir leben nicht mehr in einer humanistischen Welt, sondern in einer Welt aus "Gewinnmaximierung" und plutokratischen Interessen ... Dennoch alles Gute für Dich! LG