Hilfe Umschulung durchs Arbeitsamt?

3 Antworten

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist die Rentenversicherung der Ansprechpartner für die Finanzierung.

Wenn sie die Anwartschaftszeiten für einen Anspruch bei der DRV - nicht erfüllt hat und bei der amtsärztlichen Untersuchung raus gekommen ist das sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann,dann wird sie auch eine Umschulung genehmigt bekommen !

Deshalb erfolgt dann ja auch das persönliche Gespräch,darin wird erst mal das Ergebnis der Untersuchung besprochen und je nach dem wie dieses ausgefallen ist wird dann der weitere mögliche Weg besprochen.

sie wird deswegen hin müssen zur Sachbearbeiterin, weil sie erst einmal mit ihr die Untersuchungsergebnisse durch den Amtsarzt besprechen will und zum anderen mit ihr besprechen wird, welche Umschulungs Maßnahmen für sie in Frage käme.

Also das heißt weder was  Gutes noch Schlechtes. Ruhig bleiben.