Was kann man gegen die Beurteilung vom Amtsarzt des Arbeitsamtes tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn er bei einem Psychiater in Behandlung ist, ist es dessen Aufgabe ein Gegengutachten zu erstellen.

Der Amtsarzt wirft dann diesem Facharzt ja unterschwellig Unfähigkeit vor. Dagegen muss er sich wehren.

das ist natürlich nicht die feine Art des Arztes.

was die Arbeitsfähigkeit angeht, muss ich allerdings sagen, dass der Amtsarzt die Arbeitsfähigkeit so beurteilt, ob irgendeine Tätigkeit möglich ist. d.h. wenn man für eine sehr leichte Tätigkeit noch in der Lage wäre zu arbeiten, gilt man als arbeitsfähig. diese Tätigkeit muss nichts mit dem zuletzt ausgeübten Beruf zu tun haben.

wenn er Berufskraftfahrer war, dann kann er vielleicht darin nicht mehr arbeiten, wäre aber arbeitsfähig z.B. als Pförtner (auch wenn es diese Stellen eigentlich kaum mehr gibt) oder sonst irgendwelche leichten Jobs.

Er hat schon versucht andere leichte Tätigkeit auszuüben, aber dafür sind die Depressionen zu stark. Leider schafft er es noch nicht mal zum Briefkasten, da ihn die Panikattacke im Griff hat.

Hallo schnuckiputzi11,

Sie schreiben unter anderem:

Was kann man gegen die Beurteilung vom Amtsarzt des Arbeitsamtes tun?

Antwort:

Begutachtungen durch Amtsärzte erfolgen in der Regel nach Aktenlage!

Wenn aus der vorliegenden Akte keine glasklaren Fakten ersichtlich sind, so kann natürlich bei einer Beurteilung auch nichts Gescheites dabei rauskommen!

Der richtige Schritt wäre demzufolge, die eigene Krankenakte mit glasklaren, sehr detaillierten Arzt- und Entlassungsberichten auf Vordermann zu bringen und diese dann erneut und bei Bedarf vorzulegen!

Wenn die Leistungsfähigkeit des Betroffenen dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist, dann entfällt ggf. der Anspruch auf ALG und dann bleibt eigentlich nur noch der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt!

https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Bedauerlicherweise gibts es derlei "Fachärzte" ( die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben - ohne wirkliche Vorkenntnisse solcher Erkrankungen ) wirklich.

Nach einem derartig verlaufenden Gespräch sollte Dein Freund juristischen Rat bei einem Fachanwalt für Sozialrecht suchen.

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Lieben Dank für deine Hilfe :-)

@schnuckiputzi11

Diese Ärzte haben sehr wohl Ahnung, sind aber zu 100 % befangen.

@JuraWissen

Speziell wenn es ein Orthopäde ? war ( Anteil der gesundheitlichen Problematik ) der deutlich "größere Anteil " der Arbeitsunfähigkeit aber auf der psychischen Erkrankung liegt.

@wilees

Was schwallst du mich mit sinnlosen Fragen zu?

Jeder logisch denkende Mensch weiß, dass 95 % aller Amtsärzte befangen sind!

@JuraWissen

@JuraWissen


Mit Dir habe ich mich gar nicht unterhalten geschweige denn eine Frage gestellt.

Ansonsten darfst Du Dein rüdes Benehmen gerne stecken lassen.

Amtsärzte sind wie früher Nazi Richter:  immer befangen und nur ihrem Arbeitgeber dienend.

Er sollte Widersprüche einlegen und klagen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Amtsarzt--f17570.html

Das Gutachten selbst ist kein Verwaltungsakt und das Rechtsmittel des Widerspruchs steht nicht zur Verfügung.

@beangato

Und? Dann legt man selbigen gegen den Verwaltungsakt ein, der sich auf das Gutachten stützt!

@JuraWissen

DAS hast Du aber nicht geschrieben, somit ist Deine Antwort falsch.