Unterschlagung des erbes

7 Antworten

Anwalt. Wenn ihr Alleinerben seid und sie nicht mit ihm verheiratet war, hat sie überhaupt keine Ansprüche auf den Kram. Wenn sie sich weiterhin weigert, die Sachen herauszugeben, verstößt sie gegen das Gesetz.

redroo  23.01.2012, 06:17

Es sind keine Erben da,da kein Testament vor liegt!!Auch die Kinder haben keine Anspruche des Vaters denn das muss erst ein ordentliches Gericht klahren.Nein die Kinder verstossen gegen jedes Gesetzt wenn sie die Frau bedrangen,sie bedrohen ,in ihre Wohnung eindringen(Hausfriedensbruch) und Mobel rausholen(Diebstahl) wollen.All das sind Strafdelikte und kann von der Frau angezeigt werden und verfolgt werden.

Ich muss mich immer wieder wundern, mit welcher Unbedarftheit hier Ratschläge erteilt werden, die von völliger Ahnungslsosigkeit des Erbrechts bis zur rechtswidrigen Aufforderung zu Straftaten alles anderen beinhalten, nur keinen rechtliche zutreffende Bewertung einer simplen Frage :-O

Die Lebensgefährtin meines Vaters(Sie waren nicht verheiratet)

Sofern ihr das mitbekommen haben solltet. Und es schließt nun weder einen Erbvertrag, der der Wirkung eines Testamentes für Eheleute rechtlich gleichgestellt ist aus noch eine vollzogene Schenkung, ein Schenkungsversprechen oder ein Vermächtnis :-O

(kein Testament vorhanden)

Woher wollt ihr wissen, das kein "Testament" vorhanden ist? Nachlassgerichte teilen das oft erst Monate nach dem Erbfall mit :-O

Erbe unserer Oma und unserer vor 20 Jahren verstorbenen Mutter.

Das fiel allein eurem Vater als Erbe zu und wäre nicht beanspruchbar, wenn die Lebensgefährtin der Nachlass zugesprochen wäre.

Zur Rechtslage:

  1. Sind die Nachlassgegenstände in einer gemeinsamen Wohnung eures Vaters und seiner LG, wäre jeder eigenmöchtige Zugang als Hausfriedensbruch und schwerer Diebstahl strafbewehrt :-O

  2. Die LG ist Erbschaftsbesitzerin n. § 2029 BGB. Ihre Erbenstellung muss sie nachweisen.

  3. Kinder sind gesetzliche Erben und haben einen Auskunftsanspruch n. § 2314 BGB. Die LG hat ein Verzeichnis aller Vermögens- und Schuldenposten, Nachlassgegenstände mit Wertermittlung am Todestag sowie der letzten 10 Jahre als sog. fiktiven Nachlass zu erstellen. Dies kann, sofern noch nicht erfolgt, auch notariell beglaubgt und mit eurer Anwesenheit gefordert werden.

  4. Dieser Anspruch wäre im Wege einer Stufenklage erfüllt zu verlangen. Ob und inwieweit es danach zu einem Herausgabeanspruch reicht, hängt von der Erbenstellung der LG und erhaltenen bzw. versprichenen Schenkungen bzw. Vermächtnmissen eures Vaters ab.

Persönlich gesehen:

  • Würde ich die Rechtskeule erst einmal eingepackt lassen.

  • Die Trauerzeit der LG, die ihr offenbar nicht mehr benötigt oder nie hattet, respektieren. Nach meiner Erfahrung rufen gegenerische Anwaltsschreiben genau das Gegenteil dessen hervor, was ihr beabsichtigt.

  • Wäre ein ruhiges, sachliches Gespräch zu euren Forderngen als Wunsch zu beschreiben, doch mal eine Nachlassliste zu machen, nach Verfügungen und Schenkungen eures Vaters zu fragen, das Mietverhältnis der beiden zu klären.

  • Könnte ich mir gut vorstellen, dass sie die wertlosen, aber mit Erinnerungen behaftteten Gegenstände eurer Eltern und Großeltern bereitwillig herausgibt - bei Klage aber aus reinem Trotz verschwinden lässt :-O

Viel Erfolg auf diesem Weg :-)

G imager761

kosy3  23.01.2012, 09:47

Endlich mal jemand, der NICHT sofort mit dem Weg zum Anwalt rät, noch BEVOR man mit der Gegenpartei selbst gesprochen bzw. verhandelt hat.

Ich glaube ohnehin, dass 99,9% derjenigen, die hier im Forum zu allen möglichen Fragen "Geh zu einem Anwalt" antworten, wohl noch nie im Leben selbst einen beauftragt haben, geschweige denn ein Klageverfahren über Jahre durchgestanden haben.

Da kein Testament vorhanden ist oder war bekommt ihr auch euren Pflichtanteil erst dann wenn Festgelegt wurde was euer Vater noch an Wertsachen hatte.Wenn ihr das einem Notar ubergebt oder Anwalt denkt immer daran das ihr euch auch dann an die Schulden und Beerdingungskosten beteidigen musst .Denn wer Erben will muss auch fuer alle Kosten mit aufkommen.Wie ich sehe hattet ihr auch keinen grossen Kontakt zu eurem Vater oder?IHR SEIT AUCH KEINE ALLEINERBEN OHNE TESTAMENT!!!!Ihr seit gar keine Erben,ihr konnt euren Plichtanteil einklaagen aber wie gesagt auch fuer die Kosten die euer Vater hatte musst ihr gerade stehen, nicht die Freundin eures Vaters sondern ihr.Wenn ihr die Freundin eures Vaters bittet um die Herausgabe eures Eigentums und sie reagiert nicht musst ihr einen Anwalt einschalten oder alles ist weg.

juergen04  23.01.2012, 07:02

Das ist doch völlig falsch, was du schreibst. Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die GESETZLICHE ERBFOLGE. Das heißt, daß die Kinder alles erben (als Erbengemeinschaft) und die Herausgabe des Vermögens gerichtlich durchsetzen können.

redroo  24.01.2012, 04:17
@juergen04

Oben wurde unmissverstandlich darauf hingewisen das KEIN TESTAMENT VOR LIEGT. Da nun also klar ist das es kein Testament gibt muss ein Erbschein beantragt werden beim Gericht.Dann wird vom Gericht gepruft ob es da noch mehr Erben gibt ,wie auch du sagtest eine ERBENGEMEINSCHAFT vorhanden ist.Dann bekommen die Kinder nur ihren Pflichtteil 1\3 das ist Gesetzlich geregellt.Erst einmal wird festgestellt was oder wie viel Vermogen vorhanden ist und das bestimmt das Gericht und nicht die Kinder.Die Herausgabe ist erst dann Rechtlich wenn ein Notar und das Gericht festgelegt hat wer nun der Erbe ist,aber die Kinder bekommen nur 1 Drittel vom Gesamterbe.Das ist Gesetzlich so geregellt.Guten Tag noch!!

TETTET  24.01.2012, 10:51
@redroo

Was für ein Unsinn. War der Erblasser nicht verheiratet , es sind Kinder vorhanden und kein Testament. Sind die Kinder Alleinerben. So einfach ist das. Nix mit Pflichtteil und 1/3.

Gruß

redroo  25.01.2012, 07:19
@TETTET

Willst du mir etwa sagen das meine Kinder das erben was ich besitze in DE obwohl ich das nicht mochte?Na da bin ich aber heil froh das in Australien andere Gesetze das regelln!! Schau mal hier was ich zum Erbpflichtteil gefunden habe!! http://www.finanztip.de/d/erbrecht/Pflichtteil.htm

redroo  25.01.2012, 07:28
@TETTET

ups ich habe es gerade gelesen: . Sind Testament und Erbvertrag nicht gegeben oder rechtlich unwirksam, greift die gesetzliche Erbfolge des Erbrechts.

In DE anedert sich das ja laufend

Holt euch einen Erbschein beim Nachlassgericht und dann fordert sie ultimativ zur Herausgabe auf, ansonsten Strafanzeige wegen Unterschlagung und Diebstahls.

Was die Wohnung angeht: Mietwohnung? NUR der Vater im Mietvertrag? Dann die Wohnung fristgerecht kündigen wegen Todesfalls und die frau auffordern, zu gehen. Ob diese dann mit dem Vermieter einen Nachfolge-Mietvertrag abschliesst, ist nicht euer Ding.

Wo die frau NICHT nachweisen kann, dass es ihr Eigentum ist, gehörte es eurem Vater und nun euch. Ihr könnt ihr also streng genommen die Bude ausräumen.

Damit würde ich ihr drohen... entweder sie gibt die gewünschten Sachen freiwillig heraus oder ihr werdet knallhart, setzt sie vor die Tür und sie kann sehen wo sie bleibt.

redroo  23.01.2012, 06:11

falsch ,Kinder haben nur das Recht auf den Pflichtteil des Erbes wenn kein Testament gemacht wurde.Wie gesagt Erbschein beantragen und Notar einschallten.Das dauert aber lange ohne Erbschein und kostet und kostet.Sie haben nicht das Recht die Frau aus der Wohnung zu treiben da sie warscheinlich auch Polizeilich dort gemeldet ist.Die Frau brauch die Kinder auch nicht in ihre Wohnung lassen.All das kann nur duch einen Anwalt geklahrt weden.jemanden drohen ist eine STRAFSACHE und kann zur Anzeige gebraucht werden.Was fuer gute Ratschlage gibt ihr eigentlich hier?Die Kinder mussen auch erst einmal Nachweisen das es die Kinder vom Toten sind(Notar)So einfach geht das alles nicht wie ihr euch das hier vorstellt.Wir leben doch nic ht im Mittelalter wo jeder kommen kann wie er will und anderen etwas wegnehmen kann.Ihr wisst nicht ob der Vater ein Schriftstuck aufgesetzt hatte.Das muss erste einmal geklahrt werden!!Nein den Kindern gehoert nichts wenn kein Testament vor liegt nur der Pflichtteil dann wird erst einmal geforscht ob es nicht noch andere Kinder gibt von dem Mann.Wenn zb bei mir irgend welche Goren vor meiner Tuer stehen wuerden und mir die Bude ausraumen wuerden dann wahre aber ganz schnell die Polizei im Haus und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch fallig!!Das wird schlimmer als alles andere.Ihr seit ja richtige Ar..... hier und gebt Krimminelle Ratschlage.Wer Erben will muss auch fuer die kosten aufkommen wie: Begrabniss,Einascherung,Kleidung des Toten usw,Schulden und kredite die gemacht wurden mussen dann von den kindern ubernommen werden.Manchmal ist es besser ein Erbe auszuschlagen wegen der Schulden.So wie es aussieht war euer Vater nicht Reich und ihr wollt nur die persohnlichen Dinge eures Vaters und das bekommt ihr nur durch einen Anwalt ANDERS GEHT DAS NICHT.

juergen04  23.01.2012, 07:04
@redroo

Falsch. Es gilt die gesetzliche Erbfolge!!

redroo  25.01.2012, 07:31
@juergen04

Ja hab ich auch gerade gelesen!!ich bin in Down under etwas hinten dran.

holt sie euch.

ich wäre da wenig zimperlich

redroo  23.01.2012, 05:56

Das ist krimminell und wird unter Strafe gestellt da es kein Testament gibt.

kosy3  23.01.2012, 09:42
@redroo

Sofern es ihm gehört, ist es nicht strafbar sich sein Eigentum zu holen.

imager761  23.01.2012, 08:16

Die Staatsanwaltschaft auch nicht :-O