Wie lange kann ich meinen Pflichtteil einfordern?

5 Antworten

Der Pflichtanteil von Deinem Vater steht Dir sofort zu.

Die Verjährung des Pflichtteils tritt nach drei Jahren ein, wobei die
Frist nicht mit dem Tod des Erblassers beginnt, sondern mit dem Tag, an
dem der betreffende Erbe vom Ableben des Erblassers und dessen Verfügungen von Todes wegen erfährt. Folglich verjähren Pflichtteilsansprüche auch bei einem versuchten Pflichtteilsentzug
nicht automatisch drei Jahre nach Eintritt des Erbfalls, denn
schließlich kann der Erbe mitunter auch wesentlich später erst Kenntnis
vom Tod des Erblassers erlangen.

Quelle: Internet

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Es ist bestimmt ein berliner Testament welches dein Vater mit seiner neuen Frau geschlossen hat.

Wenn Sie als Alleinerbin alles ausgibt, bleibt meist nur der Pflichtteil von nichts, da die Kinder erst nach dem Tod des 2ten Erblassers erben.

Wenn nichts mehr da ist, wird man auch keine Rechtsansprüche mehr durchsetzen können.

Also ich würde mir da einen Termin bei einem Anwalt für Erbrecht holen und mich informieren lassen! Das ist immer noch am sichersten! ;)