Unterschied zwischen Rechtswissenschaften Bachelor of Laws und Bachelor of Arts?

4 Antworten

Grundsätzlich gibt es keinen grundlegenden Unterschied in der Qualifikation, unabhängig davon, wie der Abschluss heißt.

Es wird aber in der Regel so gehandhabt, dass ein juristisches Bachelor-Studium mit nur einem Fach mit dem Bachelor of Laws abschließt.

Wird Rechtswissenschaft oder ein Teilgebiet davon als Haupt- oder Nebenfach in einem Kombinationsstudiengang mit anderen Fächern angeboten, dann geschieht das in der Regel im Rahmen eines Bachelor of Arts. Der Grund ist, dass die Mehr-Fach-Bachelor-Studiengänge durch ihren hohen Anteil an geisteswissenschaftlichen Fächern üblicherweise mit dem B.A. abschließen.

Die Qualifikation für eine juristische Tätigkeit oder sogar die Möglichkeit, noch eine Staatsexamensprüfung dranzuhängen, erwirbt man aber üblicherweise über die Ein-Fach-Studiengänge - ob sie nun mit LL.B. oder B.A. abschließen.

Der reguläre traditionelle Weg zu einem juristischen Beruf in Deutschland ist ein Studium der Rechtswissenschaft mit 1. Staatsexamen, Referendarzeit und 2. Staatsexamen. Anglikanisch "angehauchte" Studiengänge und Abschlüsse mögen gute Qualifikationen für eine Tätigkeit in international operierenden Konzernen vermitteln, für eine spätere Tätigkeit als Richter, Rechtsanwalt oder Verwaltungsjurist in Deutschland sind sie m.E. der falsche Ansatz.

earnest  09.03.2017, 08:03

"Anglikanisch angehaucht" finde ich hübsch.

;-)

Du solltest die beiden Studienprogramme inhaltlich vergleichen. Nutze dafür die Prüfungs-/Studienordnung und die Modulhandbücher.

Der abschließende Grad, ob nun of Laws oder of Arts, ist da relativ egal. Schlussendlich ist ein Bachelor ein Bachelor und leider dem 1. Staatsexamen/der Ersten Juristischen Prüfung in den Karrierechancen unterlegen.

Die Politik hat dem deutschen Bildungswesen die angelsächsischen Bezeichnungen aufoktroyiert. Das funktioniert bei den Diskussionswissenschaften, aber sonst nicht.

Bei der Medizin hat glücklicherweise die Finger davon gelassen. Diese Ausbildung findet statt wie immer.

Bei Jura haben einige Universitäten den bewährten Pfad verlassen und bieten Bachelor-Studiengänge an. Niemand weiß, was man mit so einem Abschluss anfangen kann.

Wenn du Rechtsanwalt oder Richter werden willst, oder überhaupt in den deutschen Staatsdienst gehen willst, dann brauchst du das 1. Staatsexamen, eine Referendarzeit und das 2. Staatsexamen.