BWL und Jura gleichzeitig studieren - welchen Abschluss notwendig bzw. Erfahrungen?

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Ich will in erster Linie Steuerberater werden, mit der Option entweder
zu promovieren oder mich als Wirtschaftsprüfer weiterzubilden.

Dann hätte ich an deiner Stelle den Master in WP gemacht um mir in der knallharten WP-Prüfung die zwei WiWi- sowie die Jura-Prüfung zu ersparen (3 von 6). Somit bleiben nur noch zwei Prüfwesen-Prüfungen sowie die Steuerprüfung. Der vergleichsweise einfachste Weg zum WP.

Jetzt machst du den StB, musst aber 5 weitere Prüfungen ablegen.

Selbst das Jura-Studium zum Volljuristen würde dir dann nicht die Jura-Prüfung ersparen, da nur ein Abschluss anrechenbar ist.

Dein Weg, so wie du ihn beschreibst, ist nicht effizient. Du musst vieles doppelt machen.

Ich würde mir an deiner Stelle eher überlegen, mir den WP zu schenken und StB + 1. Staatsexamen als ausreichend zu betrachten. Für die Prüfungstätigkeit kannst du dich auch zum Buchprüfer vereidigen lassen. Wäre zwar nur die halbe Miete aber vollkommen ausreichend für einen StB.

Danke. Da ich mich mit WP noch nicht allzu sehr beschäftigt habe, ist mir das garnicht bewusst gewesen. Aber angenommen ich würde dann nach dem StB trotzdem WP werden wollen, würdest du dann erst master WP machen oder gleich für die Prüfung des WPs lernen? Da ich selbst ein paar leute kenne die erst Stb->WP gegangen sind, dachte ich dass das normal ist. Natürlich gib es auch leute die direkt den Weg des WP gehen.

@HeyMr

Das lässt sich leider (noch) nicht kombinieren. Du kannst die WP Prüfung gem. 3 verschiedenen Paragraphen ablegen. Jeder Paragraph entspricht die Anrechnung eines der drei Wege. Mit dem Master (wenn man ihn schafft) ist es der leichteste Weg zum WP.

Der Weg über den StB war bis es diese Studiengänge gab der "übliche" Weg.

Ein Doppelstudium BWL und Jura ist rechtlich nicht möglich. Da beide zulassungsbeschränkt sind, würdest Du einem anderen Studieninteressenten einen Studienplatz wegnehmen, obwohl Du auch faktisch diese zwei Studiengänge nicht gleichzeitig studieren könntest. Ein sog. "Teilzeitstudium" würde im übrigen auch an den Prüfungsfristen scheitern. Es besteht  keine Notwendigkeit, solch ein "Doppelstudium" zu machen, da Du mit jedem dieser Studiengänge Steuerberater werden kannst. Als Jurist würde ich Dir eher das juristische Studium (mit 1. und 2. Staatsexamen) empfehlen (auch wenn es wegen der Referendarzeit länger dauert). Kaufmännische Kenntnisse lassen sich auch leichter durch Zusatzpraktika, usw. erwerben als rechtliche Kenntnisse. Nach meiner Erfahrung haben Steuerberater mit einer juristischen Vorbildung insgesamt etwas bessere Berufschancen.

Also um Anwalt zu werden, brauchst du beide Staatsexamen. Ob du dabei den Bachelor oder Master of Laws hast, ist egal. Du fängst von vorne an. Um Steuerberater plus Rechtsexperte zu sein, reicht der Bachelor bzw Master of Law. Du kannst mit deinem Master promovieren, allerdings nicht im Bereich Rechtswissenschaften (zumindest nicht in Deutschland). Finanziell lösen? Also Jura kannst nur in Vollzeit studieren, Bachelor/Master of Laws geht auch Teilzeit. Damit wirst du halt in Deutschland kein Volljurist.

Mein Tipp: Willst du "nur" Experte sein, reich ein Studium (Bach./Mast. of Law). Willst du eines Tages vor Gericht jemanden vertreten, musst du Volljurist sein.