Hallo Zusammen!
Ich habe die Möglichkeit, eine von beiden zu bekommen. Was wäre für mich besser?
Bin verheiratet, habe Kinder, arbeite seit 5 Jahre in Deutschland. Will auch hier bleiben.
Ich habe KEINE Minuse in Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU gesehen, nur die Vorteile. Mann darf überall in EU leben usw. Aber die Voraussetzungen sind weniger, z.B. man MUSS nicht 60 Monate arbeiten, um das zu bekommen, bei Niederlassungserlaubnis ist das ein muss.
Sagt mal bitte, was Ihr darüber denkt. Wieso muss man weniger für was besseres machen? Ich verstehe das nicht ganz. Vllt. gibt es was besseres bei NE als bei Daueraufenthalt-EU??
Hier die Info von http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/WichtigeInformationen/wichtigeinformationen-node.html
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Mit ihr darf man in Deutschland arbeiten.
Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, muss man in der Regel seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchte, muss zum Beispiel seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und darf keine Vorstrafen haben. Unter Umständen kann eine Niederlassungserlaubnis auch ohne zeitliche Voraussetzungen erteilt werden, etwa für hochqualifizierte Zuwanderer.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU handelt es sich ebenfalls um einenunbefristeten Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Die Voraussetzungen für ihre Erteilung sind stark an die derNiederlassungserlaubnis angelehnt. Anders als diese berechtigt die Erlaubnis zumDaueraufenthalt-EU aber auch zur Mobilität innerhalb der Europäischen Union, indem sie in den anderen Mitgliedstaaten ein Recht auf Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels verleiht. Die parallele Erteilung der beiden unbefristetenAufenthaltstitel an eine Person ist ausgeschlossen. Auch können Ausländer mit einer bestimmten Rechtsstellung in Deutschland, z. B. solche, für die Flüchtlingseigenschaft festgestellt worden ist, keine Erlaubnis zumDaueraufenthalt-EU erhalten.