Kann das Einwohnermeldeamt einfach so vom ehemaligen Vermieter eine Eidesstattliche Versicherung über einen unbekannt verzogenen Mieter verlangen?

5 Antworten

Wo ist das Problem? Du hast wahrheitsgemäß gemeldet, dass dein Mieter weg ist und du nicht weißt, wo er ist. Warum dies nicht auch eidesstattlich versichern? 

Weil ich das als eine Unverschämtheit empfinde, und dann noch antworten soll innerhalb 4 Tagen Frist.
 Ich habe das Gefühl dass ich auch hier gezielt angegangen
werde ?

§ 19 BMG

(5) Die Meldebehörde kann von dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch vom Wohnungsgeber Auskunft
verlangen über Personen, welche bei ihm wohnen oder gewohnt haben.

Und diesem § hast Du mit der  Aussage, dass Dein Mieter/Untermieter mit unbekanntem Wohnort verzogen ist genüge getan.

Hier ist nirgendwo die Rede davon, dass Du derlei Aussagen an Eides statt bestätigen musst. Allerdings dürfen sie Deine Aussage in Schriftdorm verlangen.

Vielen Dank, Ich kenne den § und sehe das auch so. Kannst du mir noch sagen wieviel Tage Frist die einem geben müssen. Ich habe das Gefühl dass ich mit nur 4 Werktagen Antwortfrist auch hier gezielt angegangen werde ? Denke eine Woche Frist ist mindestens zu setzen.

@Bernardbianca

Und wenn Du diesen Brief in einer Woche beantwortest ist es gerade so gut. Ein solcher Behördenbrief kann auch einmal aus unerklärlichen Gründen 1 Woche unterwegs sein, bis er beim Empfänger landet. Er könnte auch ebenso gut niemals in Deinem Briefkasten gelandet sein können.

Vier Tage Zeit für eine doch sehr simple Angabe halte ich für reichlich bemessen. Das ist doch in 5 Minuten erledigt.  Wo ist das Problem?

Wo steht, dass sie eine eidesstattliche Versicherung verlangen? So etwas gibt man beim Amtsgericht ab, wenn man nicht in der Lage ist, seine Schulden zu zahlen.

§ 19 Abs. 5 BMG: "Die Meldebehörde kann von dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch vom Wohnungsgeber Auskunft verlangen über Personen, welche bei ihm wohnen oder gewohnt haben."

Bis auf die ungewöhnliche Fristsetzung, wo ist dein Problem?

Vielen Dank, Ich kenne den § und sehe das auch so. Kannst du mir noch
sagen wieviel Tage Frist die einem geben müssen. Ich habe das Gefühl
dass ich mit nur 4 Werktagen Antwortfrist auch hier gezielt angegangen
werde ? Denke eine Woche Frist ist mindestens zu setzen.

Da wird irgend etwas zu Grunde liegen. Das Einwohnermeldeamt hat Möglichkeiten über das Finanzamt, Sozialversicherung, Rententräger, usw. zu ermitteln. Die werden wohl einige Zweifel hegen, dass der Um- oder Auszug ohne Hinterlegung der neuen Anschriftz auch stattgefunden hat. Was passiert denn mit der noch ankommenden Post???

Die liegt bei mir rum. Es sind noch zwei Rechnungen (2 Mahnnungen) angekommen. Ich vermute dass da eine Gefälligkeit zwischen einem Gläubiger und dem Sachbearbeiter des Amtes dahinter steckt. (2000 Einwohner Gemeinde).

@Bernardbianca

Steht da außen Mahnung drauf ?? wunder