Unterschied Online-Auktion und richtige Auktion?
Schreibe gerade an meiner BGB Hausarbeit und es geht um eine Online-Auktion wie bei eBay, und ich bin mir nicht sicher ob das höchste Gebot eine Annahme ist. Theoretisch schon weil es beim höchsten gebot nach der Auktion keine weitere Annahme des Auktionators bzw des Verkäufers bedarf.
Sind solche Auktionen genau gleich zu bewerten wie herkömmliche, „reale“ Auktionen ?
Oder sind da das angebot und die Annahme vertauscht ?
6 Antworten
Bei diesem absoluten Standardproblem prüft man idR:
I. Einigung gem. § 156 BGB?
II. Einigung gem. §§ 145 ff. BGB?
Die antworten auf deine Fragen findest du insbesondere in der Kommentierung zu § 156 BGB.
ebay ist nur eine Verkaufsplattform, mit der Käufer und Verkäufer einen Vertrag zur Nutzung dieser abgeschlossen haben.
Kaufverträge auf der Verkaufsplattform werden gem. BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html abgeschlossen.
Darauf verweist ebay auch in seinen AGB. ebay ist nicht am Verkauf beteiligt bzw. Vertragspartner im Kauf.
Verkäufer können die von ihnen angebotenen Artikel als Auktion (Der Kaufvertrag gilt am Ende zwischen dem Käufer und Verkäufer mit dem Höchstpreis als abgeschlossen) einstellen. Verkäufer können direkt Artikel zu einem Festpreis einstellen (der Käufer schliesst dann den Vertrag durch Kauf zu diesem Preis).
Bitte meine Antwort lesen. Ich habe darauf verwiesen, dass zwischen ebay und dem Nutzer nur ein Nutzungevertrag geschlossen wird.
Ich habe darauf verwiesen, dass gem. BGB (mit Verlinkung des §) zwischen Käufer und Verkäufer ein Kaufvertrag geschlossen wird.
Ich habe darauf verwiesen, dass ebay an diesem Kaufvertrag nicht beteiligt ist.
Für Euch kann ich auch gerne noch den Passus von ebay, wo ebenfalls darauf verwiesen wird, verlinken:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
und:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
und hier noch in Ergänzung zum zweiten Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html
was ich mich manchmal frage wie Jura Studenten diese basicfrage nicht einfach selbst schnell ergooglen können.
nein Ebay ist keine Auktion im Sinne des BGB sondern ein Kaufvertrag welcher aufschiebend bedingt mit dem Höchstbietenden zustande kommt.
wenn man 10 stunden am tag in der bin sitzt hat man manchmal keinen blick mehr für den basic kram.
genau wie im Mathe-abi wenn man vor lauter unsicherheit die leichtesten Aufgaben in den Taschenrechner eintippt.
du solltest keine 10 stunden am tag Jura machen, das kann dein Gehirn eh nicht verarbeiten, gilt übrigens auch für später ;)
Stimmt. Mit nur 10 Stunden erreicht man sicherlich kein VB. Eher 12 Stunden sollten das Ziel sein.
ach, 12h kann niemand netto am tag lernen, das ist unmöglich^^
Steht in jeder Kommentierung zu 156 BGB, deren Lektüre und Zitierung für deine Hausarbeit unumgänglich ist.
Hi,
Ich glaube noch im Kopf zu haben, das eBay Auktionen keine richtigen Auktionen sind, nach Gesetz. Für eine echte Auktion muss ein Auktionator anwesend sein und das ist bei eBay nicht der Fall.
Warscheinlich werden bei eBay eher ein Art von Kaufverträge geschlossen.
Google hilft dir weiter (oder duckduckgo)
Liebe Grüße
dabei muss man aber beachten das die AGB von eBay nicht zwischen den Käufer und Verkäufer gilt