Ebay hat Mindestpreis bei Auktionen eingeführt - ist so etwas überhaupt erlaubt?
Also ich finde die Möglichkeit, bei ebay wenn man was versteigern will und einen Mindestpreis vorher eingibt irgendwie fragwürdig.
Also für die, dies nicht verstehen, es kann jemand einen Artikel zur Auktion reinstellen z.b. für 1€ (damit möglichst viele Bieten) man kann aber nur erfolgreich eine Auktion gewinnen wenn man den vorher eingestllten Mindestpreis (vielleicht 20€) überschreitet.
Was ich genau fragwürdig finde, wenn man bei Auktionsende der Höchstbietende ist, kann der Verkäufer trotzdem von dem Vertrag zurücktereten und sagen, ich verkaufe ihn nicht unter dem eingestellten Mindestpreis.
Ich finde dies dreist, da der Käufer in jeder Hinsicht zum Kauf eines Artikels verpflichtet ist wenn er ein Gebot macht, der Verkäufer durch diese fragwürdige funktion trotzdem ein Schlupfloch hat, wo er sich aus dem Vertrag wieder lösen kann.
Inwiefern kann solch eine Funktion legal sein? Kann so etwas überhaupt rechtsgültig sein? Ich meine, jemand stellt ihn für 1€ rein, obwohl er eigentlich mehr für den Artikel verlangt und der Käufer kann den Mindestpreis nirgends sehen sondern weiß diesen nur, sobald er ihn überschreitet.
Und falls das alles legal sein sollte, dann bitte ich doch um Erklärung, wie ebay es schafft, dass dies alles rechtens ist.
5 Antworten
Das hast Du falsch verstanden:
Was ich genau fragwürdig finde, wenn man bei Auktionsende der Höchstbietende ist, kann der Verkäufer trotzdem von dem Vertrag zurücktereten und sagen, ich verkaufe ihn nicht unter dem eingestellten Mindestpreis.
Es ist kein Vertrag zustandegekommen! Hier erklärt Dir das ebay:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
"Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden."
Es liegen keine zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor. Du hattest zwar den Willen zu einem von Dir vorgesehenen / gebotenen Preis zu kaufen. Der Verkäufer hatte nicht den Willen zu einem niedrigeren als seinem Mindestpreis zu verkaufen.
Du hättest doch weiterbieten können, bis Du den Mindestpreis erreicht hättest.
Ja bescheuerte Sache, wenn er nicht vor hat die Sachen zu einem bestimmten Preis zu verkaufen, finde ich es idotisch, dass er die "Erlaubnis" bekommt, diese trotzdem zu niedrigeren preisen anzubieten, jedoch nicht zu verkaufen zu müssen zu dem eingestellten Preis.
Der Käufer/Bieter kann eigendlich sehen ob der Mindestpreis schon erreicht wurde.
Ich sehe es eher als Schutzfunktion für den Verkäufer, damit ein Artikel nicht unter dessen Wert weggeht.
Ist aber wirklich so, ab 1€ kommen mehr "Bietsüchtige" als bei 20 oder 30€ Startpreis. Ebey will das ja selbst.
Mehr Kunden, mehr Umsätze = mehr Gewinn für Ebay
Da hast Du Dich nicht richtig informiert. Der Mindestpreis beträgt stets mindestens 75,-- Euro, ist also für höherpreisige Artikel gedacht und den gibts auch nicht in jeder Kategorie. Mindestpreis 20 Euro gibt es nicht. Das ist doch kein Schlupfloch, wieso denn? Damit garantiert sich der Verkäufer selber, dass der Gegenstand nicht unter einem Mindestpreis rausgeht. Alle Gebote unterhalb des Mindestpreises zählen nicht, und der Bieter hat, wenn er unterhalb des Mindestpreises liegt, keinen Anspruch auf den Artikel.
Ich finde den Mindestpreis zwar auch bescheuert, man kann doch einen erhöhten Startpreis festlegen. Aber ebay gibt nunmal die Möglichkeit und kassiert dabei auch kräftig, denn der Mindespreis kostet.
Der Mindestpreis beträgt stets mindestens 75,-- Euro
ich sah aber viele Auktionen, die mit 1 € starteten; woher hast Du die 75 €?
woher hast Du die 75 €?
Mindestpreis
(verfügbar ab einem gewählten Mindestpreis von EUR 75,00, in der Kategorie Business & Industrie ab EUR 100,00)
Wenn Mindestpreis nicht erreicht, dann muss der Verkäufer sich nicht rausreden. In diesem Fall kommt kein verkaufsvertrag zustande. Das gibt es bei ebay schon ewig kostet abet extra.
Jeder Käufer / Verkäufer gibt sich mit den AGB´s von eBay einverstanden von daher ist es auch legal. AGB´s dürfen natürlich nicht gegen deutsches Recht verstoßen, ich sehe ehrlich gesagt auch nicht wo eine Verletzung stattfindet!? Im Internet hast du erst ein rechtsgültigen Vertrag geschlossen wenn du auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" klickst.
*Es können auch noch andere Formulierungen vorkommen, in der Regel ist es aber "Zahlungspflichtig bestellen". Ich weiss jetzt nicht was bei eBay steht, jedenfalls ist "Gebot abgeben" auch ein Rechtsgültger Vertrag, das haben die wohl hier durchgesetzt bekommen.
Was ich halt unfair finde, wie oben schon geschrieben, die Käufer gehen immer einen rechtsgültigen Vertrag ein wenn man Bietet, udn die Verkäufer können auf erfüllung des Vertrages beharren, umgekehrt gibt es durch diese Funktion die Möglichkeit, dass ein Verkäufer vom rechtsgültigen Vertrag zurücktreten können und der Käufer hat kein Recht auf Erfüllung des Vertrages. Und deshalb frage ich mich halt, inwiefern das richtig ist.
Das verstehe ich schon, was ich nicht verstehe ist, wieso dann ein Verkäufer ein Gebot für 1€ z.b. reinstellt wenn er den artikel aber min. für 30€ verkaufen will.
Das ist irritierend für den Käufer, da er sich ein Schnäppchen erhofft.
Ich finde, wenn ein Käufer min. einen bestimmten Betrag haben will, dann soll er ihn auch für den Betrag reinstellen.
Mann kann natürlich auch agumentieren, wenn er ihn für den wunschbetrag reinstell, dann will vielleicht keiner Bieten, dann besser für 1€ reinstellen mit mindestpreis, damit die Leute denken, sie machen ein Schnäppchen, und wenn mindestbetrag nicht erreich wird, schauen Bieter in die Röhre.