Was ist der Unterschied zwischen obligatorisches und fakultatives Referendum in der Schweiz?

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Zum Referendum kommt es, nachdem das Parlament ein neues Gesetz lanciert hat.

Entweder fordern mindestens 8 Kantone innerhalb von 100 Tagen eine Volksabstimmung oder mindestens 50'000 Unterschriften von Stimmbürgern werden gesammelt, damit es zum fakultativen Referendum kommt.

Wird ein Artikel in der Bundesverfassung geändert, kommt es zum obligatorischen Referendum.

Obligatorisches Referendum

Für alle Änderungen der Bundesverfassung sowie für den Beitritt zu bestimmten internationalen Organisationen gilt das obligatorische Referendum: Das heisst, darüber muss eine Volksabstimmung stattfinden. Zur Annahme einer solchen Vorlage braucht es das sogenannte doppelte Mehr - nämlich erstens das Volksmehr, also die Mehrheit der gültigen Stimmen im ganzen Land, und zweitens das Ständemehr, also eine Mehrheit von Kantonen, in denen die Stimmenden die Vorlage angenommen haben.

Fakultatives Referendum

Geänderte oder neue Gesetze und ähnliche Beschlüsse des Parlaments sowie bestimmte völkerrechtliche Verträge kommen nur dann zur Abstimmung, wenn dies mit dem fakultativen Referendum verlangt wird. Zur Annahme einer derartigen Vorlage genügt das Volksmehr.

https://www.bk.admin.ch/aktuell/abstimmung/index.html?lang=de

Damit ein fakultatives Referendum zustande kommt sind die (gültigen!) Unterschriften von 50 000 Stimmberechtigten erforderlich (Bundesverfassung, Art. 141 Fakultatives Referendum) - diese müssen innerhalb der Frist für die Unterschriftensammlung, 100 Tage, eingereicht sein (Bundesgesetz über die politischen Rechte, Art. 59 Frist)

Nur Stimmberechtigte dürfen das Referendum unterzeichnen. Stimmberechtigte müssen ihren Namen handschriftlich und leserlich auf die Unterschriftenliste schreiben sowie zusätzlich die eigenhändige Unterschrift beifügen.
Bundesgesetz über die politischen Rechte, Art. 61 Unterschrift

https://www.bk.admin.ch/themen/pore/01494/index.html?lang=de (zudem Infos zur Initiative)

Besonderheit des obligatorischen R: "So unterliegen jegliche Verfassungsänderungen sowohl der Zustimmung durch das Volk als auch der Stände, bevor sie in Kraft treten. Im Gegensatz zur weltweit üblichen Ausgestaltung von Referenden ist also nicht nur die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen seitens der Wahlbevölkerung (Volksmehr) erforderlich, sondern auch das so genannte Ständemehr. Diese Besonderheit soll der Gleichstellung der kleinen Kantone mit den bevölkerungsstarken Kantonen dienen." (Zitiert nach Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Obligatorisches_Referendum#Schweiz)