Unterschied "im Auftrag" und "in Vertretung"

7 Antworten

Der Chef kann Aufträge an andere übergeben - z.B. die Sekretärin. In Vertretung ist der direkte Vertreter vom Chef.

Der direkte Vertreter vom Chef ist meist der Prokurist und der unterschreibt ppa.

d.h. ich darf als Arztsekretärin einen Standard-Brief bei Abwesenheit des Aztes i.V. unterschreiben?

@pezzi

Wenn Du Vollmacht hast, ja. Sonst "im Auftrag", was wahrscheinlicher ist.

@pezzi

Als Arztsektretärin wirst du keine "Handlungsvollmacht" (i. V.) sondern eine "Artvollmacht" haben. Daher solltest du vor deine Unterschrift ein "i. A." (= "im Auftrag") setzen.

Die Antworten hier sind nicht befriedigend. Wir dröseln das mal auf.

Zeichnungsbefugnisse finden zum größten teil Anwendung in öffentlichen Dienststellen sowie auch in Gerichten. Richter und rechtspfleger zeichnen ohne Zusatz. Den Zusatz in Vertretung gibt es bei richtern und Rechtspflegern nicht, da sie im Rahmen ihrer Tätigkeit entscheidungsbefugt sind.

Alle anderen Mitarbeiter des Gerichts zeichnen auf Anordnung. Grundsätzlich wird dies in der Dienststellenbeschreibung festgelegt.

In anderen öffentlichen dienststellen ist das fast analog. Der Dienststellenleiter zeichnet ohne Zusatz. Nur wenn dieser definitiv nicht anwesend ist (urlaub), darf er vertreten werden. Dies ist schriftlich bekanntzugeben. Die Vertretung ist also an das Amt gebunden. Eine Arzthelferin kann deshalb niemals in Vertretung zeichnen, weil sie den Arzt nicht vertreten kann. denn sie ist kein Arzt.

Alle anderen Mitarbeiter zeichnen im Rahmen ihres Aufgabengebietes im Auftrag, wenn eine Zeichnungsbefugnis vorliegt.

In der freien Wirtschaft wird das etwas gehandhabt denn es gibt - bis auf eine Ausnahme- keine rechtsverbindlichen regelungen zur Zeichnungsbefugnis.

Die Ausnahme ist die Procura. Der Prokurist der Lohn-und Finanzbuchhaltung zeichnet für diesen bereich als Stellvertrter des Chefs. Egal ob der Chef anwesend ist oder nicht. Der prokurist ist im Außenverhältnis also Vertretungsberechtigt.

Die Procura ist deshalb unter nennung des Namens, desjenigen der Procura innehat, im Handelsregister einzutragen.

im auftrag ist meistens die sekertärin als beispiel und in verzretung, wenn der chef in urlaub ist und da übernimmt es der stellvertreter. ich hoffe man kann damit was anfangen

i.V. (in Vertretung) gibst Du eine eigene Erklärung im eigenen Namen für einen anderen ab (164 BGB). z.B Rechtsanwalt i.A. (im Auftrag) unterschreibst Du nur für einen anderen, Behörde, AArzt bzw Sekretärin

Du meinst wahrscheinlich die Abkürzungen i. A. für "in Auftrag" und i. V., was aber nicht "in Vertretung", sondern "in Vollmacht" bedeutet. Und so jemand hat mehr Handlungsspielraum.

Edit: Vertreten wird die eigentlich gemeinte Person in beiden Fällen.

@vitessa

Das ist Quatsch