Unterschied schuldnerverzeichnis und Schufa

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schufa ist ein öffentliches Verzeichnis, wo alle Finanzpartner (Banken, Versandhäuser, Autohäuser, Mobilfunkunternehmen usw.) Zugriff drauf haben, um zu sehen, wie es mit der Bonität eines Käufers, Kunden, Kreditnehmers usw. steht. Kreditanfragen stehen z.B. nur 4 Wochen drin. Aber wenn ein Kredit platzt, oder Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung oder gar ein Offenbarungseid getätigt oder erstellt wurden. Dann steht das volle 3 Jahre nach Erfüllung der Restschuld in der Schufa. Und diese Frist beginnt erst am Ende des Jahres an der die Schuld beglichen wurde. Jeder Finanzpartner kann nun sehen, dass der Kunde keine gute Bonität hat und wird ihm keinen neuen Kredit oder Vertrag geben.

Ein allgemeines Schuldnerverzeichnis wird eigentlich im Insolvenzverfahren verwendet, wo die einzelnen Gläubiger aufgelistet werden nd die Gesamtschuld des Schuldners gelistet wird. Oder auch, wenn eine Firma (Bank o.ä.) mehrere Schuldner hat, dann wird ein Schuldnerverzeichnis erstellt, wo alles Schuldner gelistet sind. Wann dieses Daten gelöscht werden, bleibt dem Unternehmen selbst überlassen. Das kann lebenslang gelistet sein. Also, wenn du z.B. bei einer Bank einmal einen Kredit platzen lassen hast, dann wirst du bestimmt nie wieder dort als KUnde akzeptiert, weil du da im Schuldnerverzeichnis gelistet bist.

ES kann durchaus noch andere Schuldnerverzeichnisse geben. Das war jetzt nur spontan, was mir einfiel. Viel Erfolg Gruß pepe33

Mit dem Schuldnerverzeichnis liegst du falsch. DAS Schuldnerverzeichnis liegt beim Amtsgericht aus...siehe meinen Kommentar.

In das Schuldnerverzeichnis nach § 915 ZPO werden durch das Amtsgericht Schuldner eingetragen, die eine Versicherung an Eides statt gemäß § 807 ZPO oder nach § 284 Abgabenordnung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben haben, oder gegen die zur Erzwingung der Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist.

Die Eintragung im Schuldnerverzeichnis gilt als gelöscht wenn seit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder der Anordnung der Haft drei Jahre verstrichen sind (§ 915 b Abs. 2 ZPO).

Die Schufa Holding AG (Eigenschreibung SCHUFA, früher: SCHUFA e. V.; Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte deutsche Wirtschaftsauskunftei, die von kreditgebenden Unternehmen getragen wird.

All das steht im Wikipedia. Zu faul, das selber nachzulesen?

..ich steh nich so auf wikipedia....^^