Unterschied GmbH & CoKG und Verwaltungs GmbH auf Geschäftspapier

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Eine GmbH ist eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten. Sie wird im Handelsregister Teil B eingetragen. Sinn der GmbH ist es, dass ihre Haftung beschränkt ist.

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft aus selbständigen Personen (mit eigenen Rechten und Pflichten), die sich zu einem bestimmten Zweck zusammengetan haben. Die KG wird im Teil A des Handelsregisters eingetragen. In der KG gibt es die Kommanditisten, die das Startkapital eingebracht haben, nach außen jedoch keinerlei Rechte oder Pflichten haben. Sie dürfen die KG nicht vertreten. Selbstverständlich können sie firmenintern Einfluss haben. dann gibt es in der KG noch den Komplimentär. Nur er vertritt die KG nach außen. Er ist nicht mit einem Geschäftsführer zu vergleichen, der im Namen der Firma handelt. Der Komplimentär handelt in eigenem Namen. Er haftet in der Regel auch in vollem Umfang.

Bei einer GmbH & Co. KG setzt man eine GmbH an die Stelle des Komplimentärs. So haftet keiner mehr in größerem Umfang ! Handeln tut immer die GmbH.