Student gründet GmbH - Bezieht kein Gehalt wegen Bafög

2 Antworten

Der Student möge in seinen Vertrag schauen und das Amt verlangt ja nur den Steuerbescheid bei Einkommen und die soll es wohl nicht geben.

Da die Mindeststammeinlage für die Gründung einer GmbH 25.000,00 Euro beträgt und ein Gesellschaftsanteil grundsätzlich als Vermögen gilt (Forderung gegenüber der GmbH) besteht m.E. nach grundsätzlich bei Gründung der GmbH schon kein Anspruch auf Bafög. Daher verliert der Student durch Gewinne nicht sein Recht auf Bafög, er hat es nicht einmal im Vorfeld besessen.

Zahlenzigeuner  27.03.2013, 17:29

Achso, sollte es eine uG sein sieht das ganze im Übrigen nochmal anders aus. Ist mir erst nach Beantwortung eingefallen. Dort gilt dann durch Gewinnansammlung das Halbeinkünfteverfahren. 60% der Gewinne werden dann auf den Studenten umgelegt. Bei der Gewinnansammlung in der uG erhöht sich dann ja tatsächlich der Anteil des Vermögens. Hin- oder her: Bafögmäßig ist also bei beidem wenig bis nix drin.