Wo ist der Unterschied zwischen kg und GmbH & co kg?

6 Antworten

Bei der KG gibt es z.B. beschränkt haftende Kommanditisten und als vollhafter den oder die Komplementäre.

Die Komplementäreigenschaft übernimmt bei der GmbH & Co KG eine haftugnsbeschränkte GmbH.

Das ist doch ganz einfach erklärt:

Die KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft (Abteilung A des Amtsgerichts/Handelsregisters, darum HRA-Nr.) und besteht aus mindestens einem Komplementär (Vollhafter - haftet mit der Geschäftseinlage als auch mit seinem GESAMTEN Privatvermögen) und mindestens einem Kommanditisten (Teilhafter - haftet nur mit seiner Einlage). Beide sind im Juristischen 'natürliche Personen'.

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft (Abteilung B des Amtsgerichts/Handelsregisters, darum HRB-Nr.) und besteht aus mindestens einem Gesellschafter mit einer Geschäftseinlage von mindestens 25 000,00 €). Die GmbH ist eine juristische Person.

Da irgendwann einmal ein findiger Jurist dahinterkam, dass nirgendwo im Gesetz festgelegt wurde, dass der Komplementär (Vollhafter) eine natürliche Person (Privatperson) sein muss, gründete dieser eine GmbH und machte diese juristische Person nun zum Komplementär. Damit umging er, dass er oder sein Mandant im Fall eines Konkurses/Insolvenz mit dem gesamten Privatvermögen haften muss. So entstand die "GmbH & Co. KG"

Nun die Antwort zu deiner Frage:

Die 'KG' als auch die 'GmbH & Co. KG' sind Kommanditgesellschaften. Allerdings haftet bei der 'KG' eine natürliche Person (Privatperson) als Komplementär (Vollhafter), während bei der 'GmbH & Co. KG' eine juristische Person, nämlich die 'GmbH', der Komplementär (Vollhafter) ist.

Das ist mal eine vernünftige Anwort, sie ist leicht zu verstehen und sehr ausführlich. Danke für die Wissensauffrischung ;-)

Die KG ist eine Personengesellschaft, d.h., in ihr gibt es mindestens einen Vollhafter (Komplementär, der mit seinem Privatvermögen haftet) und einen Teilhafter (Kommanditist) , der nicht mit seinem Privatvermögen haftet.

GmbH & Co.KG ist auch eine KG. Bei ihr ist der Vollhafter (Komplementär)die GmbH. Da es in der GmbH keine persönliche Haftung gibt, haftet bei dieser Unternehmungsform niemand mit seinem Privatvermögen.

Oh wie schön, das hatte ich im 3. Lehrjahr meiner KEH Ausbildung ;))