Unterschied GAP Versicherung und Neupreisentschädigung?

3 Antworten

.... die GAP greift meist bei Leasingdingern wegen Restwert und Lücke und so,

Wiederbeschaffung bezahlt den neuen Kaufpreis, für mich schon sinnvoll, die wenigen EURonen Mehrkosten.

Zitat:

Die GAP Deckung wurde speziell für Leasingfahrzeuge entwickelt. Sie ist eine Zusatzversicherung zur KFZ-Versicherung. In der Regel wird sie zusätzlich zu der Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Sie schützt den Leasingnehmer vor den finanziellen Folgen bei einem KFZ-Totalschaden oder Diebstahl.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Assekurati  18.11.2019, 07:00

Die Unterschiede liegen hier tief im Kleingedruckten. Da muss man ganz genau in den jeweiligen Versicherungsbedingungen (AKB) nachlesen, denn oftmals gilt die Neupreisentschädigung nicht für geleaste Fahrzeuge. Andererseits ist die GAP-Deckung oftmals auf eine Höchstentschädigung (z.B. max. 30% des Wiederbeschaffungswertes) begrenzt.

schleudermaxe  18.11.2019, 14:06
@Assekurati

... bei meiner kein Problem, Leasing wird angeklickt, Kaufpreisentsch. auch, und gut ist.

Ich möchte dir die Unterschiede anhand eines Beispiels erläutern….

Auch wenn beide Begriffe ähnlich wirken, funktioniert sie komplett unterschiedlich.

GAP-Deckung
Die GAP-Deckung sichert die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) und dem Leasing.- oder Finanzierungsbetrag ab. – Je nach Vertrag -

Neupreis-Deckung
Die Neuwertentschädigung reguliert nach dem Neupreis des Fahrzeuges ohne Abzug des Wertverlustes.

Hier das Beispiel:
Du hast Interesse an einem Fahrzeug. Das Auto kostet regulär 50.000 €. Da du gut verhandeln kannst, bekommst du das Auto mit einem saftigen Nachlass und zahlst nur noch 38.000 €. Du entscheidest dich für ein Leasingmodell.

Nach 14 Monaten wird dein Fahrzeug gestohlen. Deine Versicherung möchte den Fall regulieren.

Der aktuelle Wiederbeschaffungswert liegt bei 32.000 €. Die Ablöse der Leasingbank beläuft sich auf 35.000 €. Aufgrund der GAP-Deckung werden die gesamten Kosten von der Versicherung übernommen und Du bist „schuldenfrei.“

Jetzt möchtest du aber wieder das gleiche Fahrzeug haben. Leider gelingt es dir in diesem Fall nicht einen gleichen Nachlass auszuhandeln. Du sollst jetzt die vollen 50.000 € für das Fahrzeug bezahlen. Jetzt kannst du die Differenz aufgrund der Neuwertdeckung an deine Vollkaskoversicherung weitergeben.

Ohne den Baustein Neuwertentschädigung müsstest du nun die Differenz aus eigener Tasche drauf legen oder Abstriche beim Kauf hinnehmen.    

Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert zur Restrate und Wiederbeschaffungswert zum Kaufpreis, müssen ja nicht zwingend identisch sein.