Untermietvertrag mit ausgewiesene Mwst?

3 Antworten

Wenn bei dem Untermieter und dem Untervermieter die Voraussetzungen für die Option zur Umsatzsteuerpflicht gegeben sind und entweder jeden Monat eine Rechnung eingeht, eine einmalige Dauerrechnung vorliegt oder im Mietvertrag die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, kann der Untermieter die Vorsteuer geltend machen.

Der Untervermieter muß die vertragliche Umsatzsteuer abführen; dabei spielt es keine Rolle, ob der Rechnungsbetrag an einen Dritten (hier Vermieter) geht.

Ob die gezahlte Miete dann beim Vermieter gegen die Miete, die der Untermieter an ihn zu zahlen hat, aufgerechnet wird, hat mit der Umsatzbesteuerung als solche nichts zu tun.

Wer also tatsächlich die Zahlung erhält, ist nicht von Bedeutung. Bei Vorliegen der Rechnung (hier: Mietvertrag mit Ausweis der USt) kann die Vorsteuer geltend gemacht werden.

Die Vermieterin soll den Gewerbemietvertrag einvernehmlich sofort mit der Mieterin auflösen und dann euch unter Vertrag nehmen. Dann geht das mit der Mwst.

FordPrefect  23.03.2022, 15:12

Das geht auch so, aber ich würde mich unter den Gegenbenheiten hüten, mit diesem Eigentümer einen Vertrag zu schließen.

Gerhart  23.03.2022, 15:13
@FordPrefect

2 Verträge geht schon gar nicht.

FordPrefect  23.03.2022, 15:14
@Gerhart

Das auch, ja. Aber der VSt-Abzug auf der Seite des OP ist natürlich möglich, auch wenn die Zahlung nicht an den Rechungssteller geht.

Hier stimmt doch nichts.

Wir sollen mit der Mieterin besprechen, ob Sie es uns ggfs. untervermietet.

Das ist korrekt, aber dann ist eure VM die Mieterin der Fläche, und ihr steht das Geld zu.

Uns wurde aber von der Eigentümerin der Fläche vorgeschlagen, dass wir die Miete sicherheitshalber an die Eigentümerin zahlen, obwohl der Untermietvertrag mit der Mieterin besteht.

Das ist unzulässig, und würde euch die fristlose Kündigung bringen wegen Nichtzahlung. Der Eigentümer möchte sich dadurch gegen befürchtete Zahlungsausfälle der Mieterin absichern, aber dann müsstet ihr die Miete im Prinzip zweimal zahlen - einmal an den Eigentümer und nochmal an die Mieterin der Fläche, alo euren VM.

Können wir unter den umständen trotzdem von ausgewiesener Mwst gebrauch machen?

Natürlich. Das hat aber nun mit der Frage gar keinen Sachzusammenhang mehr.

Denn eine Zahlung erfolgt ja nicht an die Person mit der wir den Vertrag prinzipiell abgeschlossen haben.

Wieso soll die Zahlung einen Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug haben?