Untermieter zieht aus, ohne Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen

2 Antworten

Rechtlich beendet ein Auszug kein Mietverhältnis und stellt auch kein "stillschweigendes Einverständnis" dar. Ein befristeter Zeitmietvertrag endet an einem bestimmten Datum, und zwar ohne Kündigung.

Nun ist die Frage, ob die Befristung wirksam ist oder nicht? Welcher Befristungsgrund ist denn in den Mietvertrag eingetragen? Handelt es sich um ein möbliertes Zimmer in einer Wohnung, in der auch der Hauptmieter (Vermieter) wohnt?

island03 
Fragesteller
 12.06.2014, 22:02

Wir haben keinen Befristungsgrund schriftlich festgehalten. Dafür war auf dem Standard-Untermietvertrag aus dem Schreibwarenladen allerdings auch kein Platz vorgesehen - gibt es da was zu beachten? Das Zimmer ist minimal möbliert und ich wohne mit in der Wohnung.

Gerhart  12.06.2014, 22:26
@island03

Vermutlich ist der MV auf Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch angelegt, ohne dass diese Formel ausdrücklich verwendet wurde. Das würde die Befristung erklären. Das minimal möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters hat keine Wirkung auf die Dauer des MV, weil die Befristung von beiden Parteien gewollt ist.

island03 
Fragesteller
 12.06.2014, 23:55
@Gerhart

Danke für die Rückmeldungen! :)

Ein Mietaufhebungsvertrag muß nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden.

Wenn also der Untermieter spätestens am 30.6. die Mietsache vollständig geräumt und mit allen Schlüsseln zurück gibt, kann davon ausgegangen werden das ein mündlicher Aufhebungsvertrag zustande gekommen ist.

Ich habe Mails, ...

Wie wärs mal mit "richtiger" Post. Bei vertraglichen Angelegenheiten, die evtl nachgewiesen werden müssen, immer noch das beste.

island03 
Fragesteller
 12.06.2014, 22:06

Das klingt beruhigend. Ich möchte nicht in Teufels Küche geraten, da ich mir durchaus vorstellen kann, dass er da nach Auszug plötzlich wieder anderer Meinung ist. Leider nicht besonders vertrauenserweckend, die Situation. Mit der "richtigen Post" habe ich es versucht - er hat einen Aufhebungsvertrag mitgenommen zu seinem Zweitwohnsitz, wo er die meiste Zeit ist. Diesen möchte er mir aber vorab nicht unterschrieben zuschicken und ich vermute, ihn auch nicht beim Auszug zu einer Unterschrift bewegen zu können. Meine Überlegung war noch, nach zwei Monaten ohne Zahlungseingang eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (ist im Untermietvertrag verankert) hinterher zu schicken, so dass eine Auflösung des Mietverhältnisses dann auch offiziell ist.

Gerhart  12.06.2014, 22:24
@island03

Durch die außerordentliche Kündigung wäre der MV nicht aufgelöst sondern beendet.

island03 
Fragesteller
 12.06.2014, 23:54
@Gerhart

.. was ja das Problem, wenn auch erst nach zwei weiteren Monaten löst. Vielen lieben Dank für die Hinweise!