Ausgewiesene MwSt bei Privatverkauf?

7 Antworten

Ja, solche Wünsche gibt es (leider) immer wieder von Steuerunkundigen.

  1. darf eine Privatperson keine Mehrwertsteuer ausweisen - gleich ob der Verkauf direkt oder über Umwege (ebay) läuft. Bei ebay müsste der Verkäufer dann als Unternehmer gemeldet sein. Wenn Du die Umsatzsteuer dennoch ausweist, ist das im Sinne des UStG § 14 c ein unberechtigter Steuerausweis ... und Du must die eingenommene USt an das Finanzamt abführen (spätestens dann, wenn es dem Finanzamt bekannt wird).

  2. darf der Empfäger der Rechung trotz Deines unberechtigten Umsatszeuerausweises keine Vorsteuer ziehen - wie er das gern möchte. Denn auch wenn der Käufer ein Unternehmer ist, darf er nur "die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind" (§ 15 Abs. 1 UStG) als Vorsteuer ziehen. Doch Du bist kein "anderer Unternehmer" und die USt wird nicht gesetzlich geschuldet, sondern wird ja gerade entgegen dem Gesetz erhoben.

Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung dürfte der Deal auffallen ... und Du must die USt abführen, die Kunde die Vorsteuer zurückerstatten ... unter Umständen mit Zinsen.

Hallöchen,

Als Privatperson darf man sowas ja nicht ausstellen, aber wie sieht es aus wenn ich das Notebook über einen Reseller, wie notebooksbilliger oder Amazon verkaufe?

Es ist und bleibt ein Verkauf einer Privat Person!!

Nur wenn Du selbst, als Gewerbetreibender oder Freiberufler, einen Gegenstand kaufst und auf der Rechnung die Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde, kannst Du beim Verkauf diese auch ausweisen. Die Steuer wird ja beim Kauf als Ausgabe auf einem anderen Konto der Buchhaltung gebucht und mit der Steuer aus eigenen Umsätzen verrechnet.

Oder kann ich einfach einen selbstständigen Bekannten fragen?

Fragen kostet nichts! Wenn er klug ist wird er das ablehnen!! Kommt in die Nähe von Steuerhinterziehung.

Grüße

Und Privatkäufe ohne ausgewiesene MwSt kann man gar nicht absetzen? Wenn ich ein Gewerbe hätte und mein Nachbar gerade seine 25 gesammelten Bürostühle los werden will, kann ich diesen Privatkauf dann nicht absetzen?

@Krasas

Als Anschaffung / Ausstattung geht das als Anlagevermögen oder geringwertiges Wirtschaftsgut in die Buchhaltung aber ohne Mehrwertsteuer / Vorsteuer!!

@Krasas

So ein Quatsch!!!

Klar wenn die Stühle Bürostühle werden sollen.

Es gibt kein Gesetz, das mein sein Büroausstattung nicht bei Garagenverkäufen oder auf dem Flohmarkt sekondhand oder antik  erwerben kann, sondern zu Großhandelsketten gehen muss!

Mehrwertsteuer geht an den Staat als durchlaufender Posten.

Der Rest sind Betriebsausgaben.

Sollte der Verkäufer unter 17800€ Umsatz bleiben, hat auf der erforderlichen Quitung 0%MWST zu stehen, um em Finanzamt zu erklären wieviel es von dem Deal bekommt- Nämlich nichts!

@aek79

Auch 0 ist eine Zahl!

Und eine wichtige Angabe die gegenüber dem Finanzamt erklärt werden muss.

Nein, Du bist nicht berechtigt die Umsatzsteuer (Mwst) auszuweisen. Das geht auch nicht über einen Reseller bzw. einen selbstständigen Bekannten, da dieser sonst die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müsste.

Privatpersonen (und auch Kleiununternehmer) dürfen keine MwSt ausweisen.

Wozu diese Diskussion: Außer Ärger mit dem Finanzamt, wenn es rauskommt würde das doch sowieso keinen wirklichen Vorteil bringen. Porto kauft er bei der Post doch auch ohne MwSt und es stört ihn nie.

Ja  da das Finanzamt aber nur wissen will was es von dem Deal abbekommt, muss man ihm mittels einer Quittung auf der 0% MwSt steht, klar machen, dass es nichts bekommt! Das ist Alles!!!

Post oder  Kleinunternehmer sind gute Beispiele, die stellen sich doch auch nicht hin und erklären dem Käufer, dass er keinen Beleg bekommt, weil ja 0% MwST....

Der Käufer braucht den Beleg, um die Kosten als Betriebskosten abzusetzen oder als Nachweis (rechtsgül. Vertrag) des Kaufs.

Warum ist das für so viele Geschäftstreibende so schwer zu verstehen?

Klingt mir alles nach Quatsch. Der käufer benötigt eine Quittung das ist wohl klar. Wenn man seine Betriebsmittel bei ebay zusammenkauft, bewegt man sich ja nicht auf dem Schwarzmarkt!! Wie jeder Kleinunternehmer (nache der Kleinunternehmerregelung $19 UstG) keine Mehrwertsteuer berechnet weil er keineVorsteuer an das Finanzamt bezahlt. Wenn sein Umsatz im Jahr nicht mehr als 17ooo macht. Wovon das Finanzamt bei Privatverkäufern im Netz wohl auch ausgeht. Solltest du aber mehr als 17000 machen mit deinen Ebayverkäufen solltest du wohl ein Gewerbe ausschreiben.

Also schreib dem armen Kerl eine Quittung mit O%Ust aus. Sein Geld nimmst du ja auch!!. Wenn es nach dem Finanzamt geht müssrte dir sogar deine Omas die dir Geld schenken will eine ausschreiben.

zudem finde ich dieses Wort "Privatperson" überbewertet.

Wenn du einen (Tausch)Handel mit jemanden vereinbarst und ihn mittels Geld beschließt, seid ihr einen Vertrag eingegangen. Privat ist das schon lange nicht, vor allem nicht wenn du es mit Wildfremden betreibst. :-)

@aek79

Auf Verlangen mußt Du dem Verkäufer ein schriftliches "Empfangsbekenntnis" erteilen - also eine Quittung ausstellen (§ 368 BGB). Dies hat den Sinn, daß der Verkäufer einen Beweis dafür bekommt, daß Du das Geld auch erhalten hast. Ebenso könntest Du von ihm eine Quittung für den Erhalt der Ware verlangen.

Die Kosten für Quittung hat jeweils der Schuldner (also der Käufer, wenn es um eine Quittung für die Bezahlung geht, bzw. der Verkäufer, wenn es sich um die Warenübergabe handelt) zu tragen und auch vorzuschießen (§ 369 BGB). Zu den Kosten gehören allerdings nur die tatsächlichen Kosten wie Papier, Tinte oder zusätzliches Porto, nicht jedoch die Arbeitszeit ... Also ein paar Cent, auf die man eigentlich auch verzichten kann.

Eine Quittung muß schriftlich erteilt werden, also muß sie per Hand unterschrieben werden. Eine (unsignierte) E-Mail reicht daher nicht aus. Für ein "Empfangsbekenntnis" muß man sich keinen Quittungsblock kaufen, es reicht auch ein kleiner selbstaufgesetzer Text - folgende Angaben sollten hinein: Dein Name, Deine Anschrift, Name und Anschrift des Käufers, die Kaufsache, der Kaufpreis und der Hinweis, daß Du diesen Betrag erhalten hast. Evtl. noch das Datum vermerken und unterschreiben.

Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kannst Du als Privatperson nicht ausstellen, da Du ja auch keine Mehrwertsteuer abführst. (Natürlich dürftest Du "0% MwSt: 0 EUR" auf Deine Rechnung schreiben, aber ;-))

von sabi70