Untermietvertrag wurde unterschrieben, untermieter möchte nicht Zahlen?
Hallo Zusammen, ich bin Hauptmieter und habe einen Untermietvertrag mit einer Person (Syrische Herkunft) unterschrieben. Die Person hat einen befristeten Aufenthaltstitel, der vertrag wurde von beiden seiten unterzeichnet. Die Person ist am selben Tag eingezogen, nun hat er angekündigt, das er dort nicht mehr Wohnen möchte und hat den Vertrag zerissen Grund dafür waren wohl die Zimmer größe, welches wie im Vertrag vereinbart 17 m² beträgt. Die Person ist ausgezogen, weil es im nicht passt und hat die Schlüssel im Briefkasten eingeworfen. Nun meine frage, kann ich als Hauptmieter rechtlich vorgehen? Ich habe Fotos von seinem Aufenthaltstitel und dem Vertrag, welches unterschreiben ist. Außerdem habe ich einen Vertrag mit der Person, für den Hausbesitzer abgeschlossen. Nun, bin ich ehrlich gesagt baff, dass er einfach auszieht und sagt, ich habe nichts mit der Sache zu tun? Was würdet ihr mir empfehlen?
9 Antworten
Lass ihn in ruhe und such dir nen neuen mieter!
Ich glaube jemandem der sein land verlässt und jeden cent 10x umdrehen muss, ganz andere sorgen hat, als das du deine miete bekommst, was dir jetzt natürlich nicht hilft! Auch auf den Anwaltkosten wirst du zu hoher wahrscheinlichkeit sitzen bleiben!
Lern draus und sicher dich ab! Den das kann dir genauso mit deutschen passieren oder du holst dir nen messi ins haus, alles möglich!
Lass dir ne Kaution von 1-3 monaten vorher geben und gut ist! schon hast du deine sicherheit, so macht das jeder vermieter. Wer das nicht tut und blind vertraut, der ist als mensch vielleicht ganz nett, aber geschäftstechnisch beschränkt und muss sich nicht wundern auf die schnautze zu fallen :)
Bezahl dein Lehrgeld und sicher dich ab jetzt ab!
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Untermiete bis der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt (incl. Kündigungsfrist) oder einvernehmlich aufgelöst ist.
Wenn Du kein eigenes Exemplar des Vertrages hast, dürfte es aber mit nur einem Foto schwierig werden, das auch ggf. gerichtlich durchzusetzen. Und selbst, wenn es Dir gelingt, hast Du dann immernoch kein Geld, ob da was zu holen ist, halte ich für fraglich.
Lange Rede, kurzer Sinn - ärgern und für die Zukunft lernen.
Sei froh dass es so abgelaufen ist, von dem hättest du auch keine Miete gesehen
Sei froh das der wieder freiwillig weg ist. Ja das Recht wäre da,nur bezweifle ich das er viel Geld hat und es wird mehr kosten für den Anwalt als es sich lohnt.
„Vom kahlen Kopf kann man keine Locken scheren“. Du hast formal gesehen Recht, aber wo möchtest du das geltend machen?
Wenn du noch einmal an Flüchtlingen vermietest, dann schließe den Vertrag mit dem Jobzenter, die zahlen auch nachdem die Schutzbedürftigen woanders hochwertigeren Schutz gefunden haben.
Einer meiner Freunde hat im Allgäu einen riesigen Bauernhof an die Stadt vermietet gehabt. Die brachte darin eine zwölfköpfige Arabische Familie unter. Die Mitglieder der Familie fanden es aber zu beschwerlich von dort zur Bushaltestelle zu gehen, weil sie auf dem Rückweg eine Steigung hochlaufen mussten, und zogen wieder aus. Die Stadt hat noch sechs Monate Miete bezahlt, obwohl die Räume leerstanden.