Untermietvertrag bei hauptmieterwechsel?

3 Antworten

Der Untermietvertrag geht auf den neuen Hauptmieter ueber. Da braucht man keinen neuen zu machen.

Rein rechtlich gesehen enden die Untermietverträge mit dem Mietende des Mietvertrages des Hauptmieters ganz zweifelsfrei. Schließlich handelt es sich hier NICHT um einen Verkauf einer Immobilie, sondern der Hauptmieter oder der Vermieter haben den aktuellen Mietvertrag gekündigt oder aufgelöst. Der Rechtsgrund: Kauf bricht nicht Miete gilt also nicht für die Übernahme der Untermietverträge durch den neuen Hauptmieter.

Aber es ist wohl eine Verhandlungssache zwischen allen Beteiligten. Der scheidende Wohnungsmieter gibt die Mietwohnung an den Vermieter heraus und wird wohl entlastet, erhält die Kaution zurück oder verzichtet auf die Rückgabe, wenn er von dir die Kaution ausgezahlt bekommt und du die Wohnungsschäden in deine Verantwortung übernimmst. Gleiches gälte auch für die Betriebskostenabrechnung, die du als Wohnungsmieter bei Nachzahlungen verantworten musst aber auch das Guthaben einnehmen könntest.

Der Vermieter behielte die bereits übergebene Kaution und stimmt gleichzeitig mit Abschluss des Mietvertrages der weiteren Untervermietung zu, während du die Vertragsinhalte der Untervermietung in die neuen Untermietverträge übernimmst und dir vom scheidenden Mieter die Kaution der Untermieter geben lässt.

Vermutlich hast du nun festgestellt, dass der Übergang vom alten Hauptmieter auf dich nicht so einfach ist. Bliebe noch die Regelung der Strom- und Internetverträge, die nichts mit dem Mietvertrag zu tun haben.

Die bleiben gültig.