Hauptmieterwechsel- ausziehen innerhalb von 3 Wochen?

5 Antworten

Sie kann deinen Untermietvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Oder: Sie wird ihren Mietvertrag gekündigt haben (?) und damit enden die beiden Untermietverträge automatisch. (Irgendwie logisch.)

Jetzt muss allerdings der Vermieter entscheiden, wem er die Wohnung neu vermietet. Die beiden müssten das mit ihm klären.

Sie kann deinen Untermietvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Nur unter 3 Voraussetzung. Da eine davon hier nicht zutrifft, Zimmer ist nicht möbliert, gilt die  Kündigungsfrist wie bei jedem anderen Mietvertrag auch. Und es kann nur mit zulässigem Grund gekündigt werden.


und damit enden die beiden Untermietverträge automatisch.

Nein. Untermieter müssen zwar die Wohnung räumen wenn der Mietvertrag des Hauptmieter endet, sie können aber ihren Vermieter (den Hauptmieter) schadensersatzpflichtig machen.

Dein Vermieter(Hauptmieter) hat den Wohnungsmietvertrag fristgerecht zum 30.04.2016 gekündigt. Das muss spätestens Anfang Februar 2016 erfolgt sein. Da hat er schlichtweg und unbedacht dich vergessen zu kündigen oder wollte dich nicht aufklären. Nun hat er sich vermutlich ins Bein geschossen.

Wenn der Hauptmieter auszieht, müssen die Untermieter ebenfalls die Wohnung räumen. Da du nicht gekündigt wurdest, bleibt dem scheidenden Vermieter nur übrig einvernehmlich mit dir deinen UMV  aufzulösen. Das solltest du dir durch eine fette Abstandszahlung von mindestens 3 Monatsmieten versüßen lassen oder du kannst Schadensersatzforderungen aufmachen, wenn du ins Hotel ziehen musst. Tagespreis etwa 30,00EUR bis zum Einzug in eine neue Wohnung. 

Die kostengünstige Lösung wäre allerdings, wenn du sofort einen UMV mit der neuen Hauptmieterin abschließen kannst. Dazu müsste allerdings der Eigentümer zuvor einen Mietvertrag mit deiner neuen Vermieterin per 01.05.2016 abschließen. Mit der Kostenfrage konfrontiert wird dein aktueller Vermieter alles in Bewegung setzen, dass nun schnellstens die Kuh vom Eis kommt. 

Da sollst du mal sehen, wie fix ein Sinneswandel über deinen Auszug aus der Wohnung vollzogen wird. 

Nun hat die Hauptmieterin gestern gesagt das sie ausziehen wird zum
01.05 und meine andere Mitbewohnerin (derzeit noch Untermieterin) zur
Hauptmieterin wird

Was sagt der Vermieter der Hauptmieterin dazu?

Man kann nicht einfach eine Untermieter zum Hauptmieter der Wohnung machen.

Wenn sie, Deine Vermieterin (die Hauptmieterin), möchte das Du ausziehst, muß sie Dir kündigen. Das kann sie normalerweise aber nur mit einem rechtlich zulässigen Grund.

Der Vermieter der Wohnung ist wohl mit dem Hauptmieterwechsel einverstanden.

@Lauraa123

OK.

Für Dich ändert sich dann nur Name und Bankverbindung Deiner Vermieterin (der neuen Hauptmieterin), denn die muß Deinen bestehenden Mietvertrag übernehmen.

@anitari

Die dann wiederum auch kündigen kann - aber eben auch nur mit zulässigem Grund oder nach §573

also nur der hauptmieter hat einen mietvertrag mit dem vermieter?

wenn das alles so passiert und die person b dann als einzige einen mietvertrag mit dem vermieter hat, kann sie sich ihre untermieter schon aussuchen

ja, geht

fristen wären da zu wahren

ruf den vermieter an und sag, dass du hauptmieter werden willst und lass deine eltern bürgen

dann nimmt er vielleicht dich und du kannst dir die untermieter aussuchen

der alte hauptmieter kann gar nichts entscheiden, wer neuer hauptmieter wird, nur der vermieter

Genau nur die Hauptmieterin hat einen Vertrag mit unserem Vermieter. 

Gibt es da keine Kündigungsfrist für mich? 

@Lauraa123

doch, 2 wochen oder die normale(3monate+), kommt darauf an, ob du möbel nutzt

@Einlauffreund

In meinem Zimmer habe ich eigene Möbel und die Möbel in der Küche + Wohnzimmer hat der Vermieter gestellt. 

@Lauraa123

Zwei Wochen Kündigungsfrist gelten nur bei möblierten Zimmern. Mit der Nutzung der Möbel in den Gemeinschaftsräumen hat das nichts zu tun!

"Sagen" reicht hier nicht. Grundsätzlich sind Mietverträge schriftlich zu kündigen.

Auch wenn der Hauptmieter/Vermieter auszieht, bleibt dein Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten bestehen. Demnach musst Du nicht von heute auf morgen ausziehen.

Wenn der bisherige Hauptmieter auszieht, kann er Dich im Übrigen überhaupt nicht mehr grundlos kündigen. Das könnte er nach § 573a BGB nur, wenn er die Wohnung auch bewohnen würde (das macht er ja bald nicht mehr).