Muss ich einen neuen Mitbewohner in meiner Wohnung der Hausverwaltung melden?

11 Antworten

um wirklich dem recht genüge zu tun sollte im mietvertrag untervermietung gestattet sein oder du solltest sie vom vermieter genehmigen lassen. ein grund für eine fristlose kündigung wäre es nicht, aber eine außerordentliche kündigung mit 3-monatsfrist könnte ein eiserner verwalter durchsetzen wollen.

wegen der nebenkosten ist eine anmeldung unbedingt erforderlich. besuch kann bis 6 wochen empfangen werden, aber darüber hinaus ist es extrem unfair allen anderen mietparteien gegenüber, da diese personenbezogene teile der nebenkosten für dich mittragen würden. schließlich wirst du auch nebenkosten bei der untermieterin berechnen. keine bange, verschweigen nkannst du das nicht, es wird nachbarn geben die sich beschweren.

bei der untermiete muß man unterscheiden zwischen möbliert und unmöbliert. aus gutem grund gibt es für möblierte zimmer in der wohnung des vermieters/hauptmieters eine besondere, eine kurze kündigungsfrist. denn besonders dann wenn man sich so "auf der pelle sitzt" kann es zu unerträglichen spannungen kommen. ich rate darum zu einem speziellen untermietvertrag und einem genauen übergabeprotokoll.

Untermieter muss man melden. Müsste eigentlich im Mietvertrag stehen.

Ich finde es fairer, einen Untermietvertrag mit der Frau zu machen, auch deshalb, weil darin Unklarheiten geregelt werden können und ihr späteren möglichen Streitpunkten vorbeugt. Was deine Vermieter angeht, kannst du für drei Monate ohne Genehmigung untervermieten (jedenfalls war es mal so). Sicherer ist es jedoch, den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, dass eine weitere Person dort wohnt. Erspart allen Seiten Stress. Und ihr solltet euch vorher über Strom-, Telefonkosten-, Heizkostenbeteiligung einigen. Außerdem müsste sich doch die Frau anmelden, und vermutlich möchte sie auch eine Mietquittung? Anell

Da in Deutschland eine Meldepflicht besteht (Einwohnermeldeamt) müsst ihr auch einen Untermietvertrag abschließen. Vorausgesetzt sie bleibt länger als sechs Wochen. Bleibt sie nicht länger als sechs Wochen ist das nicht nötig (vorausgesetzt sie hat eine Wohnung und ist ordentlich gemeldet) dann gilt sie lediglich als Besuch,

''Eigentlich wollte ich mit der Frau (Mitbewohnerin) keinen Untermietvertrag machen.''

Und wenn sie dann ihren Anteil an den Kosten nicht zahlt oder einfach auszieht und behauptet sie war bei dir nur (unentgeltlich) zu Besuch o.ä.? Vertrauen ist gut ... schwarz auf weiß ist besser.