Unterlassungserklärung wegen Ticketverkauf?

4 Antworten

Also, Du wirst keinen Rückruf bekommen. Und was Du in die E-Mail geschrieben hast, hast Du uns ja nicht verraten. Egal.

Grundsätzlich sind die Karten erstmal Dein Eigentum. Und mit Deinem Eigentum kannst Du machen, was Du willst. Du darfs es auch verkaufen. Blöderweise hat sich eine Schwarzmarktkultur ausgebildet, die zu einigen Regularien geführt hat. Dennoch, abweichend von den anderen Antwortern: Du kannst Tickets verkaufen. Privat. Und für nicht mehr als 15 % über dem Originalpreis. (Warum auch immer diese Grenze festgelegt wurde.) Das kann Dir keiner verbieten. Und es kann auch keiner verlangen, dass Du eine bestimmte Plattform dafür verlangst. Schon gar nicht, wenn es Dir gar nicht möglich ist, diese zu nutzen. 

tedflka 
Fragesteller
 27.08.2022, 18:00

soll Ich bezahlen? Bei einer Auktion liegt es nicht an mir, wieviel geboten wird. Außerdem kam kein Verkauf zustande, da der Käufer nach Auktionsende um Abbruch gebeten hat

tinalisatina  27.08.2022, 18:20
@tedflka
Bei einer Auktion liegt es nicht an mir, wieviel geboten wird. 

Das ist sicher ein Problem.

da der Käufer nach Auktionsende um Abbruch gebeten hat

Dann hast Du die Karten ja gar nicht verkauft ;-) Ist das beweisbar?

Ich würde nicht bezahlen und auf die geltende Rechtsprechung verweisen. Vor allem nichts überweisen.

Ach ja, Du hast hoffentlich nicht irgendwas aus dem Netz kopiert, zum Beispiel den Sitzplatzplan. Und Du hast hoffentlich in der letzten Zeit nicht andere Tickets verkauft.

Was soll ich dagegen machen ?

Entweder zahlen, oder einen eigenen Anwalt beauftragen oder nicht zahlen und auf die Reaktion der Gegenseite warten.

Habe schon eine Email hingeschrieben und um Rückruf gebeten

Beeinduckt die Gegenseite mit Sicherheit nicht, und auch der Rückruf wird wahrscheinlich nicht kommen.

das sieht eher schlecht aus; zahlen würde ich empfehlen ... die Vereine haben sich da m. W. rechtlich gut abgesichert.

kevin1905  27.08.2022, 18:16

Die Vereine nehmen sich da ein wenig viel raus.

Das Vereine den Weiterverkauf ohne Gewinnabsicht nicht beschränken dürfen, war vor einigen Jahren mal Konsenz, ob sich da an der Rechtsprechung der Gerichte etwas geändert hat, weiß ich aber nicht.

Eine entsprechende Klausel in den AGB wäre m.M.n. als unangemessene Benachteiligung unwirksam.

Ich würde dennoch um sicher zu gehen einen Anwalt fragen.

Woher ich das weiß:Recherche