500€ Strafe vom Fc Köln nach Ticket Verkauf bei Ebay

5 Antworten

In Köln wird zwar "geklüngelt" aber auch der 1.FC Köln muss sich an schriftliche und nicht telefonische Forderungen halten:

Jetzt habe ich einen Anruf vom Fc Köln bekommen das ich 500€ Strafe Zahlen muss!!

In wie weit die AGB bei Weiterverkauf bzw. Weiterverkauf mit Gewinn gültig sind bzw. das von Dir erwähnte BGH-Urteil noch gültig ist, kann ich nicht ermessen.

Ja der Brief wird ja sicher noch kommen denk ich mal..Mir geht es auch darum das der Käufer der Karten seine Kohle wieder haben will ich aber erst dazu bereit bin wenn die Sache mit dem Fc geklärt ist!Weil wenn der Fc im unrecht liegt bin ich ja auch nicht dazu verpflichtet den VK Preis der Tickets dem Verkäufer zurück zu erstatten oder?

@90Dodo90

Mein Bauchgefühl, nicht begründet, sagt ja, Du musst zurückzahlen. Das würde ich auch vorziehen und wenn Du eh mit dem FC in den Clinch gehst, von diesem zurückfordern.

Weil wenn der Fc im unrecht liegt bin ich ja auch nicht dazu verpflichtet den VK Preis der Tickets dem Verkäufer zurück zu erstatten oder?

Du bist für dein Angebot verantwortlich. Ich würde hier nicht noch einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen.

Aber ich bin mir ja selbst nicht sicher ob ich beim Fc im recht liege...2 Anwälte gefragt zwei Meinungen bekommen...Ist alles sehr verzwickt

@90Dodo90

Das mit dem FC kann ich Dir auch nicht sagen. Hattest /hast Du ein Abonnement und somit einen Vertrag? Oder hast Du die Karten im Vorverkauf erstanden? Und wenn Vorverkauf, wie ist das mit den ausgehängten (oder nicht) Geschäftsbedingungen?

Vereine sind so ganz ausserhalb meines "Wissens". Mit ist halt in Deiner Frage die telefonische Forderung aufgefallen.

11.1 Die durch den Ticket-Vertrag erworbenen Nutzungsrechte des Kunden dürfen außer aus dringenden Gründen (z.B. bei Krankheit u.a.) nicht entgeltlich weiterveräußert werden, insbesondere nicht zu einem höheren als dem Verkaufspreis des 1. FC Köln. Sowohl das Angebot zu höheren Preisen – gleich durch welche Medien, auch im Wege der Online-Versteigerung – an Dritte zur entgeltlichen Veräußerung der Nutzungsrechte aus dem Ticket-Vertrag, wie auch die erfolgte entgeltliche Veräußerung berechtigen den 1. FC Köln, sämtliche Nutzungen aus dem Ticket-Vertrag teilweise oder insgesamt entschädigungslos zu widerrufen. Des Weiteren behält sich der 1. FC Köln den Ausspruch eines Hausverbots, den Ausschluss des Ticket-Kunden von weiteren Leistungen des 1. FC Köln sowie weitere rechtliche Schritte vor. Im Falle der Veräußerung von Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des 1. FC Köln, behält sich der 1. FC Köln vor, eine Vertragsstrafe bis zu € 2.500,- gegen den Kunden zu verhängen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Namen und ladungsfähige Anschriften der Personen, an die die Tickets veräußert wurden, auf Verlangen des 1. FC Köln bekanntzugeben.

@90Dodo90

Dazu kann ich nichts schreiben: "Das sind die AGB"

Mein Schwiregerneffe verschenkt die Tickets seines Vereins im interessierten Familienkreis, wenn er beruflich / urlaublich verhindert ist.

Das sind die AGB's

Karten wurden im Vorverkauf erstanden

Ich glaube man darf Tickets weiter verkaufen aber nicht für mehr Geld als das was man selbst bezahlt hast sonst könnte man das ja immer machen und viel Geld verdienen...

War das ein seriöser Anruf?

Ja

Du musst dich fragen, wie diese Strafe begründet wird. Mit AGB? Dann wäre eine entsprechende Klausel wohl nach § 309 Nr. 5 BGB ungültig.

Ja mit AGB begründen die das ich habe sie ja auch akzeptiert mit dem Kauf der Tickets

@90Dodo90

Wie genau ist die entsprechende Klausel denn formuliert? Wird dir ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist? Wenn nicht, ist die Klausel ungültig.

Welche Klausel?

@90Dodo90

Die AGB Klausel, die den Schadensersatz begründet.

11.1 Die durch den Ticket-Vertrag erworbenen Nutzungsrechte des Kunden dürfen außer aus dringenden Gründen (z.B. bei Krankheit u.a.) nicht entgeltlich weiterveräußert werden, insbesondere nicht zu einem höheren als dem Verkaufspreis des 1. FC Köln. Sowohl das Angebot zu höheren Preisen – gleich durch welche Medien, auch im Wege der Online-Versteigerung – an Dritte zur entgeltlichen Veräußerung der Nutzungsrechte aus dem Ticket-Vertrag, wie auch die erfolgte entgeltliche Veräußerung berechtigen den 1. FC Köln, sämtliche Nutzungen aus dem Ticket-Vertrag teilweise oder insgesamt entschädigungslos zu widerrufen. Des Weiteren behält sich der 1. FC Köln den Ausspruch eines Hausverbots, den Ausschluss des Ticket-Kunden von weiteren Leistungen des 1. FC Köln sowie weitere rechtliche Schritte vor. Im Falle der Veräußerung von Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des 1. FC Köln, behält sich der 1. FC Köln vor, eine Vertragsstrafe bis zu € 2.500,- gegen den Kunden zu verhängen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Namen und ladungsfähige Anschriften der Personen, an die die Tickets veräußert wurden, auf Verlangen des 1. FC Köln bekanntzugeben.

@90Dodo90

Meines Erachtens (kann dir nichts verbindliches sagen) ist die Klausel mit der Vertragsstrafe unzulässig, nach der eben benannten Regelung. Die anderen (Stadionverbot etc.) sind okay.

Andererseits kannst du aber auch entgegenhalten, dass du einen "dringenden Grund" hattest. Schließlich war der Urlaub ja so kurzfristig. Ob das nun dringend ist oder nicht ist unklar. Und Unklarheiten in AGB gehen stets zu Lasten des Verwenders.

Also wenn ich dich richtig verstehe bin ich wohl möglich im "Recht"?? Was mach ich jetzt mit dem Käufer?Der will sein Geld zurück da Tickets gesperrt wurden..

@90Dodo90

Ich würde das Geld zumindest nicht einfach zahlen, sondern mit einem Anwalt darüber sprechen.

Der Käufer könnte im Recht sein, zumindest dann, wenn er nicht wusste, dass die Karte gesperrt wird.

Also ich habe dem Käufer es direkt mitgeteilt als ich es erfahren habe...Das war 4 Tage vor dem Spiel ..

Aber was mich wundert das man nirgendwo Infos bekommt bzw aktuelle Urteile lesen kann..Weil es gibt sicherlich mehrere betroffene..

Was ein Blödsinn. Erstmal kann der Fc Köln dir nicht mal so eine Strafe aufbrummen sondern können dich nur Anzeigen. Wenn sie dich Anzeigen kommen sie auch nicht weit, weil du ja nicht in Massen Tickets verkaufst. Du kannst nicht an dem Tag und möchtest die Karte gerne wieder loswerden, was dein gutes Recht ist.

Ja aber es steht in den AGB'S...Und die haben mir die Tickets gesperrt heißt:Käufer will Geld zurück aber wenn ich im Recht bin wär ich ja nicht zu verpflichtet

@90Dodo90

Man kann alles mögliche in die AGB´s schreiben und trotzdem ist nicht alles Rechtens. In meinem Mietvertrag steht sämtliche Arten von Tieren sind verboten, was aber auch nicht erlaubt ist das zu erwarten. Was meinst du warum der Fc Köln nicht zum Anwalt geht und dich über den Anzeigt.?

Ja hast du auch wieder recht!Aber gibt es irgendwo ein Urteil dazu was aktuell ist?

@90Dodo90

Also wenn du die Tickets gekauft hast, ohne die Absicht gehabt zu haben sie weiter zu verkaufen, hast du das Recht diese zu verkaufen. Dies ist ja hier der Fall du fährst kurzfristig in den Urlaub und hast somit nicht vorgehabt die Karten zu verkaufen und so ist die Rechtslage und wurde mal so durchgesetzt von einem Gericht

...sondern können dich nur Anzeigen...

Hier geht es um eine zivilrechtlich durchzusetzende Vertragsstrafe. Das hat mit Anzeige, Polizei, Strafrecht nix zu tun.

@Lupulus

Wie dem auch sei ist diese Klausel Rechtswidrig

Ja ist sie denn rechtens ?

@90Dodo90

Dem Fc Köln gehts nur darum das sie gerne die Tickets von dir zurück haben wollen, um sie selber teurer zu verkaufen. Schau dir mal auf deren Seite die Ticketbörse an.