Unterlassungserklärung von Privatperson, geht das?

7 Antworten

Grundsätzlich: Eine Unterlassungserklärung nie unterschreiben! Wenn sie von einem Anwalt wäre, unbedingt selbst einen Anwalt einschalten. Da sie aber von privat ist, würde ich dies entweder ignorieren oder aber mal einen Anwalt fragen, ob sowas gestattet ist. Was ich mir kaum vorstellen kann, im Gegenteil: Dafür müsste sie eigentlich belangt werden, denn meines Wissens kann sowas nur jemand ausstellen, der dazu berechtigt ist, wie eben ein Anwalt.

Also Ihr seit auch der Meinung ich sollte es ingnorieren..

Für mich kam es halt komisch vor, weil sie selber ja auch nicht unterschrieben hat, weder ist es ein ordnungsgemäßer Brief mit Ort und Datum noch Unterschrift von ihr persönlich..

Ich hab halt nur angst das wenn ich jetzt gar nichts mach, irgendwas doch noch kommt oder passiert und wirklich Geld um mich bei nem Anwalt zu erkundigen hab ich auch nicht, zumindest nicht damit er mir sagt das is unwirksam und muss ihn dafür noch bezahlen..

Nein darf sie nicht,, einfach ignorieren!

Wenn diese Person aus eigener Betroffenheit diese Unterlassungserklärung verlangt, ist das ok. Ein Anwalt ist dafür nicht erforderlich.

Allerdings würde ich - weil du ja Privatperson bist - beim Verbraucherschutz vorsprechen. Die können dir unter Berücksichtrigung deines Falles genau sagen, ob dieses Begehren korrekt ist oder nicht.

Allerdings ist natürlich die Zustellung per Email oder gar Inbox bei eBay unwirksam. Dennoch solltest du dich erkundigen - dann weisst du bescheid, wenn es ernst wird.

Die ganzen Sachen ändern sich ständig bei ebay, am besten immer informieren und sich einen guten Anwalt warm halten. Und eigentlich sollte es kein Problem sein als Privatverkäufer, soweit ich weiß müssen hauptsächlich gewerbliche Verkäufer aufpassen. Lies mal den Text hier dazu: http://www.wettbewerbsberater.de/unterlassungserklaerungen/