Rechtsanwalt kauft einen Artikel bei ebay, bezahlt nicht, und schickt Abmahnung.

6 Antworten

Anwalt (Käufer) bei Ebay melden. Denn erhat selbst einen Fehler gemacht .

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Amtsgericht in Bremen sogenannte Vertragsstrafen für Spaßbieter in einem Urteil vom 20.10.2005 (Az. 16 C 168/05) für rechtlich bindend erklärt.In dem hier vorliegenden Fall hatte ein Verkäufer in seine Angebotsbeschreibung die Klausel eingefügt, dass Spaßbieter 30% des Kaufpreises erstatten müssen. Dies wurde vom Amtsgericht Bremen als zulässige Vertragsstrafe im Sinne des § 339 BGB angesehen und für wirksam erklärt.

Der betroffene Käufer würde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Kaufpreises verurteilt. Rechtlich ist das Vereinbaren einer Vertragsstrafe eine gute Möglichkeit, um Spassbietern das Handwerk zu legen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Strafe nicht zu hoch im Verhältnis zum Kaufpreis sein darf. Auch sollte die Vertragsstrafe deutlich sichtbar in den Vertrag mit einbezogen werden, da sie sonst nicht gültig wäre. Wer öfter hochwertige Waren verkauft, muss ausserdem darauf achten, dass die Vertragsstrafe nicht zur Allgemeinen Geschäftsbedingung wird, z.B. durch mehrfache oder dauerhafte Verwendung. In diesem Fall wäre sie nämlich gemäß § 309 BGB gegenüber einem Verbraucher als Käufer ungültig, wenn der Verwender Unternehmer nach § 14 BGB ist. Spassbieter müssen sich also zumindest vorsehen. Verkäufern ist eine neue Möglichkeit an die Hand gestellt worden, erfolgreich Schadensersatz zu verlangen. Dieser bringt allerdings auch nur dann etwas, wenn die Vertragsstrafe wirksam und der Schuldner auch zahlungsfähig ist.

Und was hat das mit der Frage zu tun?

@Saarland60

Saarländer verstehen schon wieder nix. Der Anwalt hat selber ein Fehler gemacht. Er muss den Artikel der Verkauft wurde nehmen und Bezahlen siehe oben gesetz

und hatte er recht ,wegen dem Lizenzvergehen?? für mich ist es fraglich ,das es noch immer Leute gibt die einfach so einmal,850€ zahlen,ohne Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen...

Da gibt es nur eins - strafrechtliche Anzeige - ja oder nein? Rechtshilfe heißt nochmal bezahlen, beim Rechtsanwalt.

Viele offene Fragen. War es eine Markenrechtsverletzung? In wessen Auftrag handelte er? Warum warst du nicht vor Zahlung (ist Schuldanerkenntnis) bei einem Anwalt?

Habe ich schon beantwortet. Anwalt bedeutet Zivilrecht. Hier geht es gegebenenfalls um Strafrecht (Anzeige).

Klassisches Vorgehen von diversen Anwälten.

Unterschrift und Zahlung waren ein Fehler, aber nun nicht mehr gut zu machen.

Belangen könnte man den Anwalt nur, wenn die Beweisführung gelänge, dass es sich um eine unzulässige Serienabmahnung handelte.

Was den nicht bezahlten Artikel betrifft: Vergiss es.