Was kann passieren wenn ich bei Ebay Kleinanzeigen jemand einen Artikel Zusage aber einem anderen verkaufe?

3 Antworten

Die Frage ist, ob durch deine Zusage ein Kaufvertrag zustande kam (das wäre der Fall, wenn der andere vor deiner Zusage verbindlich angeboten hätte, die Sache zu kaufen oder dein Angebot anschließend angenommen hat. Eine mündliche Willenserklärung reicht aus! 

Wenn noch kein Kaufvertrag zustande kam, wäre zu klären, wie lange du noch an dein Angebot gebunden bist, was von den Umständen abhängt. Lies hierzu §§ 145 bis 149 BGB, insbesondere § 147. Bis zu dieser Frist kann die andere Seite dein Angebot noch annehmen und du bist daran gebunden. 

Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und du ihn nicht erfüllst, machst du dich schadenersatzpflichtig. 

Heißt ich müsste ihm den Preis für den ich es anbiete von eigener Tasche als Schadensersatz zahlen

@Bossplayer95

Welcher Schaden genau entsteht, ist nicht abzusehen. Es könnte sein, dass er sich eine gleichwertige Sache anderweitig teurer beschafft und dann müsstest du ihm die Differenz zu deinem angebotenen Preis erstatten. Es kann aber auch sein, dass ein größerer Schaden entsteht, zum Beispiel weil er die Sache dringend für einen bestimmten Zweck benötigt. Wenn er zum Beispiel ein Konzert plant und du hast ihm ein dafür nötiges Mischpult versprochen, und nun muss er das Konzert absagen, dann musst du ihm die entgangenen Einnahmen erstatten. 

gabs die frage vorhin nicht schon mal?

ein kaufvertrag kann auf verschiedene weiße zustande kommen. es gibt einen prozess der willensbildung... diese kommt zum beispiel durch unterschrift beider seiten zu stande... oder durch auftrag und auftragsbestätigung... 

in deinem fall durch lieferung und zahlung...

§ 433 BGB Absatz 1. Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. :)

Ihr habt einen mündlicher Vertrag geschlossen und im Härtefall könnte er dich auf dieser Rechtsgrundlage verklagen, aber im Normalfall rentiert sich der Aufwand nicht, zumal er in der Beweislast wäre und ein mündlicher Vertrag schwer nachweisbar ist. :)