Unterkunftskosten von Regelbedarf abgezogen (ALG2)?

10 Antworten

Nein das Dürfen sie nicht und mache mal klar das du nicht vom Regelsatz die mite zu bezahlen hastet sonder das diese eine Andere Leistung ist!

Selbst wen die miet direk an den Vermieter bezahlt wird hat das amt nicht an deinen regel satt Gelder abzuziehen den miete ist eine 2te Geldleistung!

Das amt mach vieles was nicht in Ordnung ist und da die unterlagen da vor liegen kannst du anrufen und versuchen das so zu klären oder du versuchst es über den Umweg über das Bürgerbüro den die Helfen oft viel schneller und sicher als wen man da nur anruft!

Gehe schriftlich in den Widerspruch und mit der Begründung das sie dein Regelsatz nicht einfach kürzen dürfen nur weil die miete weggefallen ist die ja nach nicht zum direkten Regelsatz gehört!

Nun hat mir das Amt jedoch nur 166€ überwiesen mit der Begründung, dass die aktuellen Unterkunftskosten von meinem Regelbedarf abgezogen wurden.

Das ist rechtswidrig und Kosten der Unterkunft dürfen nicht einfach vom Regelsatz abgezogen werden.

Dazu muss ich sagen, dass ich zur Mitte letzten Monats den Untermietvertrag gekündigt und dem Amt das auch mitgeteilt habe. (Unter ausdrücklicher Erwähnung, dass sie für diese Wohnung keine Miete mehr zu zahlen haben)

Demnach wäre auch nur 50% der Ursprungsmiete zurückzuzahlen.
Und einfach vom Regelsatz abziehen, dürfen die nicht. Hier gebe sie die Möglichkeit der Ratenzahlung, mind. 10% vom Regelsatz, per Gesetz.

Ich würde hier ganz klar einen Widerspruch schreiben.

Dürfen die mir einfach die "Mietkosten" von meinem Regelbedarf abziehen?
  • wenn Du willst, dass die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird
  • wenn die Miete den anerkannten Betrag übersteigt

... dann ja.

Du könntest auch auf die Überweisung an Deinen Vermieter

  • verzichten,
  • die selbst bezahlen
  • bei zu hoher Miete, die Differenz auch selbst von Deinem Regelsatz ausgleichen.

.

Liegen dem JobCenter denn alle Unterlagen für das Mietverhältnis vor ?

Kläre das mit dem JobCenter.

Arthus997 
Fragesteller
 01.07.2021, 08:49

Die Miete wurde die letzten Jahre immer direkt an den Vermieter überwiesen.

Und jetzt nach der Kündigung haben sie, anstatt die Mietkosten zu streichen, sie stattdessen mit meinem Regelbedarf verrechnet.

Ja, die Unterlagen liegen dem Amt vor

GutenTag2003  01.07.2021, 08:51
@Arthus997

Das sieht ganz offensichtlich nach einem Fehler aus.

Kommst Du tel. nicht durch, schreibe es dem JobCenter (zusätzlich)

Unter den beschriebenen Umständen hättest Du den Regelbedarf von 446 € für Juli 2021 bekommen müssen. Ohne die 280 € dann, die normalerweise zusätzlich hätten gezahlt werden müssen.

zur Mitte letzten Monats den Untermietvertrag gekündigt und dem Amt das auch mitgeteilt habe.

Das würde bedeuten, daß die Kosten für Unterkunft und Heizung hälftig für Juni zurückgezahlt werden müssen und ab Juli nicht mehr gezahlt werden.

Nach der Rechnung hättest Du für Juli 2021 446 - 140 € (Hälfte von 280 €) = 306 € bekommen müssen.

Dürfen die mir einfach die "Mietkosten" von meinem Regelbedarf abziehen?

Im Rahmen einer Erstattung bzw. Aufrechnung m.M.n. Ja.

Wer ist denn der Hauptmieter, wenn Du bisher der Untermieter warst und 280 € zahlen musstest und aus welchem Grund hast Du deinen Untermietvertrag gekündigt ?

Arthus997 
Fragesteller
 01.07.2021, 08:58

Ein bekannter von mir war der Hauptmieter.

da es nur eine 2 Zimmer Wohnung war haben wir die Miete genau durch 2 geteilt.

Den Untermietvertrag musste ich kündigen, weil der Hauptmieter ausgezogen ist und ich die Wohnung alleine nicht halten konnte.

isomatte  01.07.2021, 09:05
@Arthus997

Es gibt für beide eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, egal ob Haupt - oder Untermieter und wenn die Miete bisher immer direkt an den Vermieter ging, hat dass das Jobcenter auch weiterhin gemacht und deinen Anteil der Miete vom Regelbedarf abgezogen.

Denn der Vermieter möchte in diesen 3 Monaten auch seine Miete haben, auch wenn Du Mitte Juni dem Jobcenter mitgeteilt hast das Du den Untermietvertrag gekündigt hast und das Jobcenter keine Miete mehr zahlen soll.

Arthus997 
Fragesteller
 01.07.2021, 09:10
@isomatte

Da wir einen Nachmieter gefunden haben wurde das Mietverhältnis fristgerecht beendet.

isomatte  01.07.2021, 09:19
@Arthus997

War bzw. ist das denn dem Jobcenter bekannt und nachgewiesen worden ?

Das durch den Nachmieter die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss, wenn der Vermieter damit einverstanden war.

Arthus997 
Fragesteller
 01.07.2021, 09:23
@isomatte

wie kann ich das denn nachweisen? Reicht da nicht das offizielle Kündigungsschreiben zwischen Ver- und Hauptmieter?

isomatte  01.07.2021, 09:28
@Arthus997

Wie Du siehst reicht es nicht, da das Jobcenter wie gesagt von der 3 monatigen Kündigungsfrist ausgeht.

Du solltest dir etwas schriftliches vom Vermieter besorgen, dass bestätigt das durch einen Nachmieter die 3 monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten werden musste, dann sollte es nach Klärung mit dem Jobcenter auch eine Nachzahlung geben.

Arthus997 
Fragesteller
 01.07.2021, 09:35
@isomatte

Aber wieso ziehen die mir das von meinem Regelbedarf ab, anstatt es dann weiter an den Vermieter zu überweisen?

isomatte  01.07.2021, 09:49
@Arthus997

Weil sie wie gesagt nach deinem Wunsch keine Miete mehr zahlen sollten, da der Vertrag gekündigt wurde und weil sie wissen das eine 3 monatige Kündigungsfrist einzuhalten ist, in denen dem Vermieter dein Anteil der Miete zusteht.

Sie konnten ja nicht wissen das durch einen Nachmieter die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss, dass solltest Du ihnen wie schon erklärt mit einem Schreiben vom Vermieter nachweisen, dann solltest Du deine 280 € auch nachgezahlt bekommen.

Das Problem war hier sicher die direkte Überweisung an den Vermieter, bei Selberzahlung wäre das sicher nicht passiert.