Grundsicherung und Untermiete

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ihre Freundin selbst keine Transferleistungen bezieht, können sie dort zur Untermiete wohnen. Das hat keine Auswirkung auf ihre Bezüge. Selbstverständlich müssen Sie ihren Plan vorher mit ihrer Sachbearbeiter-/in besprechen.

Erkundige dich beim Sozialamt, wie die das werten. Da du sie als Freundin bezeichnest, könnte es gut sein, dass man das als Bedarfsgemeinschaft sieht. Ich wundere mich, dass du wieder zur Untermiete wohnen willst und nicht das Bestreben hast, eine eigene, kleine Wohnung zu beziehen. Wenn du keine Möbel hast, so kann man doch heute durch Sozialläden einiges an Gebrauchtem auffüllen. Du begibtst dich wieder in die Lage, dass du "von heute auf morgen" ausziehen musst. Man wird nicht jünger, denn bei einer Untermiete hast du überhaupt keinen Kündigungsschutz und bist auf den guten Willen der Mieter angewiesen. Überlege dir das in Ruhe. Es gibt doch sicher auch preiswerte Sozialwohnungen, wo das Sozialamt die Miete übernimmt.

Da du bisher schon zur Untermiete gewohnt hast und in diesem gehobenen Alter (zumindest in der Annahme) eine Paarbildung zur Bedarfsgemeinschaft unwahrscheinlich ist....

Da müsste das Amt schon einiges an Klimmzügen machen um euch dies zu unterstellen. Wobei ich es mir schon vorstellen kann. Also alles mit Vertrag und Trennung der Räume.

Yentl51  02.09.2013, 12:36

Eine Trennung der Räume ist bei der Altersicherung überhaupt nicht notwendig. Das Vermögen der Freundin darf nicht angegriffen werden, das ist ganz anders als bei Hartz IV.

Schließ einen Mietvertrag oder Untermietvertrag ab, Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft. Ich habe das mal bei einer Mitarbeiterin der ARGE nachgefragt, weil mein Partner und ich auch so leben. Die hat mir dann gesagt, dass wir sogar trotz Partnerschaft keine Bedarfsgemeinschaft sind und das Vermögen des Partners unangetastet bleibt und nciht mal angegeben werden muss. Gegenfrage - falls Du privat versichert warst, zahlt das Amt jetzt auch Deine Krankenversicherung zusätzlich zur Grundsicherung ? Das ist nämlich etwas, was MIR niemand beantworten konnte.

Ursusmaritimus  30.08.2013, 17:00

das mit der privaten KV würde ich jetzt als unwürdig empfinden. Das dürfte in der Regel bei Selbstständigen zutreffen welche es "versäumt" haben ihre Rente zu sichern und während der Selbstständigkeit das Hohelied der Eigenverpflichtung gesungen haben.

cyracus  31.08.2013, 09:06
@Ursusmaritimus

@ Ursusmaritimus, was hat Deine Bemerkung "unwürdig" in Bezug auf eine private KV mit diesem ganzen Thema zu tun? GAR NICHTS - Ist Dir nicht bekannt, dass haufenweise Bürger umworben wurden, in eine private KV einzutreten, ganz gleich, ob sie abhängig beschäftigt oder selbständig waren?

Bring doch bitte keine zusätzlichen Themen rein, die nichts klären, sondern nur Verwirrung stiften.

Yentl51  02.09.2013, 12:42
@Ursusmaritimus

Du bist auch so einer, der nicht mit einkalkuliert, dass die Lebensplanung sich radikal ändern kann und man einfach nicht in der Lage ist, seine Rente zu sichern. Traurig so was ! Schau Dir heute mal die kleinen Handwerker an, die sich zu Tode schuften und nicht mal den Basistarif mehr bezahlen können. Die sind so belastet durch Steuern und Abgaben, dass denen vollkommen die LUft ausgeht.

Lyrebirdy 
Fragesteller
 31.08.2013, 18:54

Danke für die Antwort. Ich war nicht privat versichert. Bin immer noch bei der AOK mit ca.40€ Eigenanteil, sonst Zuzahlungsfrei, versichert. (Der AOK-Anteil wird direkt vom Grundsicherungsamt an die KK überwiesen = von meiner Grundsicherung abgezogen)

Lyrebirdy 
Fragesteller
 31.08.2013, 19:29
@Lyrebirdy

Habe ein Antwort gefunden die mir doch sehr brauchbar erscheint. Allen die meine Frage wichtig erscheint, empfehle ich auch diesen Link:

/www.tagesspiegel.de/wirtschaft/verbraucher/rechts-frage-an-reinhard-jaeger-rechtsanwalt/1433688.html

cyracus  01.09.2013, 00:01
@Lyrebirdy

@Lyrebirdy, danke für den guten Link.

Übrigens zum Link:

Dieser ist ja nicht aktiviert (man kann ihn nicht einfach anklicken, um die Seite zu öffnen). Dazu ist es erforderlich, dass der vollständige Link reingesetzt wird (hier fehlt ja der vordere Teil). Vollständig kriegst Du ihn ganz einfach so rein (falls Du das nicht weißt):

Oben in die Adresse mit der Maus reinklicken, dann zeigt sich der Link markiert. Nun mit den Tasten strg + c kopieren und mit strg + v an dem Zielort reinsetzen. Dann ist der Link vollständig, und hier auf Gutefrage wird er nach Absenden des Beitrags automatisch aktiviert.

Lyrebirdy 
Fragesteller
 01.09.2013, 17:40
@cyracus

mh, eigentlich habe ich es so gemacht. es kann aber sein da ich ein macbook pro habe, dass es gerade nicht auf windows kompatibel eingestellt war. danke für den hinweis.

Yentl51  02.09.2013, 12:40
@Lyrebirdy

Vielen Dank. Das hat mir schon mal weitergeholfen.

Lyrebirdy 
Fragesteller
 14.04.2014, 18:16
@Yentl51

Ich danke allen die sich meiner Frage angenommen haben. Inzwischen ist einige Zeit vergangen und meine Situation hat sich folgender massen stabilisiert. Als Rentner habe ich einen pauschalen Untermietvertrag mit meiner Freundin geschlossen. (Möbliert, Heizung und Wasser, Strom + halber Mietzins ergeben meinen Mietanteil) Die Einverständniserklärung des Vermieters liegt vor. Kontoauszug der letzten 3 Monate. Polizeiliche Anmeldung ebenso. Dieses alles zusammen habe ich mit dem Antrag auf Übernahme der Miete beim BA abgegeben. Ich werde nun mit meiner Lebensgefährtin als Bedarfs-Gemeinschaft geführt und sie muss k e i n e Kosten in irgend einer Form für mich übernehmen. Mein Mietanteil (Kostenübernahme) wird vom BA auf mein Konto überwiesen. Hiermit schliesse ich meine Anfrage.

cyracus  19.04.2014, 02:50
@Lyrebirdy

Danke für Deine Rückmeldung - wunderbar, dass nun so alles für Dich / Euch geregelt ist.

Hab eine gute Zeit. ♥ ‹(•¿•)›

Wie schon hier geantwortet: Schließ mit Deiner Freundin einen schriftlichen Untermietvertrag ab - und alles läuft wie zuvor.

Den Umzug und das neue Untermietverhältnis musst Du Dir vom Amt genehmigen lassen - was ja kein Problem sein dürfte, denn Du musst ja aus der jetzigen Wohnung ausziehen.

Sogar wenn kein Untermietverhältnis bestehen würde, wäret Ihr nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Die trifft nämlich nur dann zu, wenn die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft füreinander einstehen würden. Also wenn Deine Freundin Schulden machen würde, Du dafür auch geradestehen würdest. - Um mehr zu diesem Thema zu erfahren, lies dies:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft