Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter in Thailand?
Ich bin in Thailand verheiratet und zahle regelmaessig Unterhalt an meine Schwiegermutter, was nachweisbar ist per Bankbeleg.
Das deutsche Finanzamt erkennt diese Zahlungen als Sonderausgabe nicht an.
Wer kennt sich aus?
3 Antworten
Hallo Plagge,
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/pflege/was-sind-aussergewoehnliche-belastungen.html
schau mal in dem link.
Ich verstehe es so das du ja keine Verpflichtung hast ( nach deutschem Recht) für deine Schwiegermutter in Thailand aufzukommen.
Daher ist es im Prinzip eine „private Ausgabe“ die bei der Steuer nicht berücksichtigt werden kann.
Nach deutschem Recht gehoert die Schwiegermutter zum Kreis der "Versorgungsverpflichtenden". Sie ist schliesslich die Mutter meiner Ehefrau.
Das Finanzamt lehnt die Uebernahme der Kosten ab, weil sie in Thailand lebt. Waere sie in Deutschland, wuerden die Kosten akzeptiert. Ich moechte wissen, wo das festgeschrieben ist.
Bist denn in Deutschland ueberhaupt unbeschraenkt steuerpflichtig? Wahrscheinlich doch wohl nicht. Bei beschraenkter Steuerpflicht kannst du auch nichts absetzen. Du musst auf dein deutsches Einkommen somit oft mehr Steuern zahlen als ein unbeschraenkt Steuerpflichtiger. Das ist leider das Los von uns beschraenkt Steuerpflichtigen.
Wie geht das, wenn du doch deinen gewoehnlichen Aufenthaltsort schon seit ueber 5 Jahren im Ausland hast und in Deutschland auch gar keinen Wohnsitz innehast? Hast du das deinem Finanzamt verschwiegen?
Eine Meldeadresse in Deutschland allein reicht ja nicht, der Inlandswohnsitz muss auch tatsaechlich zu Wohnzwecken genutzt werden (also in einem Umfang, der ueber gewoehnliche Urlaubs- und Besuchsaufenthalte hinausgeht).
Ich habe das ganze Theater vor vielen Jahren durchgemacht. Bis mir das Finanzamt dann auf die Schliche gekommen ist. Dann war es trotz Meldeadresse in Deutschland und voll eingerichteter Wohnung samt vollem Kleiderschrank sehr schnell vorbei mit der unbeschraenkten Steuerpflicht. Ich konnte nicht nachweisen, dass ich die Wohnung auch wirklich regelmaessig und dann auch jeweils fuer laengere Zeitraeume zu Wohnzwecken genutzt hatte und durfte Einkommenssteuer im fuenfstelligen Eurobereich nachzahlen.
Pass auf, dass dir das nicht auch passiert! Wenn du erstmals Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehoerige steuerlich geltend machen willst, duerfte die Gefahr recht gross sein, dass man sich deine gesamte steuerliche Beurteilung mal wieder etwas genauer ansieht . Dabei koennte es dann sehr schnell auffallen, dass du tatsaechlich gar nicht unbeschraenkt steuerpflichtig bist. Die Folge waere eine Neuberechnung deiner Einkommenssteuer fuer die letzten Jahre (ich glaube, es sind 5).
Ich will dazu nichts sagen, aber ich habe ein eigenes Haus in D und eine Steuerberaterin, die den tatsaechlichen Ist-Stand kennt. Von der kam noch nie eine solche Warnung.
... eine Steuerberaterin, die den tatsaechlichen Ist-Stand kennt.
Die hatte ich auch. Kaum ein "normaler" Steuerberater ist mit den Feinheiten der Besteuerung bei Auslandsbeteiligung vertraut. Das ist ja - abhaengig vom mit dem jeweilige bestehenden oder nicht bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen - auch je nach dem betreffenden auslaendischen Staat immer wieder anders. Kein Steuerberater, der damit nicht taeglich zu tun hat, kennt sich da aus.
Nachdem bei mir Rueckforderungen von der Familienkasse (Kindergeld) und vom Finanzamt bezueglich der Einkommenssteuer kamen, habe ich zum Glueck einen gefunden, der sich wirklich auskannte. Die Einkommenssteuernachforderung im (niedrigen) fuenfstelligen Bereich konnte der zwar auch nicht abschmettern, die Rueckzahlungsforderung der Familienkasse in etwa gleicher Hoehe aber schon. Dies aber nur, weil dort ein damals ziemlich neues und zu meinen Ungunsten sprechendes Urteil noch nicht beruecksichtigt wurde. Da hatte ich wirklich Glueck!
Zudem koennte er bewirken, dass ein vom Finanzamt bereits eingeleitetes Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingestellt wurde (Irrtum bei der Beurteilung der steuerrechtlichen Beurteilung des Wohnsitzes kann straffrei sein).
Meine urspruengliche Steuerberaterin, die mit derartigen Faellen nie etwas zu tun hat, hatte von dieser doch recht komplizierten und fuer sie voellig ungewohnten Sachlage natuerlich ueberhaupt keinen Schimmer und konnte mich daher auch nicht auf die beschriebene Situation vorbereiten. Steuerrecht mit Auslandsbeteiligung ist ein sehr spezielles Thema, fuer dessen Behandlung es auch eines darauf spezialisierten Beraters bedarf. Ein Steuerberater, der damit nie oder nur selten mal etwas zu tun hat, ist damit hingegen in aller Regel voellig ueberfordert.
Also sei vorsichtig mit dem, was du da machst. Hole dir vor allem nur dort Rat, wo man sich auch wirklich auskennt. Das wird dich sicher einiges kosten, duerfte sich unterm Strich aber bezahlt machen.
Danke fuer die qualifizierte Antwort. Kindergeld beziehe ich nicht. Und ich bin zweifelsfrei unbeschraenkt steuerpflichtig. Alle meine Einkuenfte kommen aus Deutschland.
du bist in Dland abgemeldet, du zahlst keine Steuern bist nicht Versicherungspflichtig. Warum sollten diese Ausgaben sich auf etwaige Steuern auswirken.
falsch...ich bin nach wie vor in Deutschland gemeldet...und werde daher auch vom deutschen Finanzamt veranlagt, weil ich Einkommen in Deutschland habe. Besser du schweigst, wenn du keine Ahnung hast.
warum steht das nicht oben bei der Frage?
das habe ich vor zig Jahren mal in Angriff genommen, auch da die Antwort: Privatangelegenheit
Ich bin unbeschraenkt stuerpflichtig. Ich brauche Hinweise auf entsprechende Vorschriften, kein Ba Bla.