Weniger Unterhalt wenn Kind mit neuer Partnerin?

3 Antworten

Gratuliere zum Nachwuchs.

Natürlich verringert sich in diesem Fall der Geldunterhalt für das erste Kind, da Du jetzt für zwei Kinder sorgepflichtig bist. Du kannst Dir das auch ausrechnen z.B. auf www.unterhaltsrechner.eu oder Du gehst zum Jugendamt oder einem Anwalt.

Wichtigt ist aber, dass Du nicht einfach weniger zahlts. Du musst beim Gericht dann eine Unterhaltsanpassung beantragen oder wenn es keine gerichtliche Entscheidung gibt, dich mit der Mutter des ersten Kindes einigen.

Von dem, was du zahlen kannst, stehen deinen beiden Kindern z.Z. die selben Anteile zu. Wenn das 1. Kind 6 Jahre alt wird, erhöht sich sein Anspruch und damit auch der zu zahlende Unterhalt. Es ist dabei nicht von Bedeutung, wo welches Kind lebt. Aber der Mindestbehalt von 900 € bleibt dir auf jeden Fall.

Der Selbstbehalt liegt bei dir bei 900.- nach der Düsseldorfertabelle(ist für zwei Unterhaltsberechtigten Kinder plus Ehegatte)! Weniger Unterhalt zahlst Du also für Kind Eins nicht!!!Hört sich ein wenig komisch an ,das Amt hat Dir gesagt ,dass wenn Du noch ein Kind zeugst, dann zahlst Du weniger Unterhalt, finde ich nicht gerade sozial, vielleicht solltest Du dabei lieber über einen Neuen Job nachdenken, wo Du mehr verdienst,dann hat jedes weitere Kind auch etwas davon!

danke aber auf so eine antwort kann ich verzichten. ein neuer job? also wo verdient man denn bitte mehr als 1600€ netto? ich habe kein weiteres kind gezeugt damit ich für das erste weniger zahlen muss sondern weil ich meine partnerin liebe und wir eine familie gründen wollen. die anderen umstände wollte ich hier nicht weiter erläutern, sondern einfach nur wissen wie ich das selber berechnen kann. ich dachte ich kann mir die wartezeit beim amt ersparen.

@terrier10

Wie ich schon gesagt habe, 700.- davon kannst zwei Kindern den vollen Unterhalt zahlen,deshalb glaube ich die Aussage vom Amt weder noch denke ich,dass die sowetwas sagen würden! Und es gibt viele Berufe in den Du mehr verdienst!!